Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Hilfe für den medizinischen Bereich: Rheinmetall liefert bis zu 6 Millionen Atemschutzmasken an die Bundesbehörden

Rheinmetall unterstützt die Bundesregierung in der Corona-Krise durch die Lieferung hochwertiger Atemschutzmasken. So ist es dem Unternehmen mit seinem globalen Standort- und Vertriebsnetzwerk vor allem in China gelungen, Lieferquellen für diese dringend benötigten Schutzausrüstungen zu erschließen. Bereits in wenigen Tagen sollen rund eine Million Atemschutzmasken (Schutzkategorie FFP-2, CE-zertifiziert) aus der Fertigung eines chinesischen Unternehmens an die zuständige Bundeswehr-Beschaffungsbehörde in Koblenz ausgeliefert werden. Rheinmetall übernimmt gemeinsam mit einem Partnerunternehmen die komplette Beschaffungs- und Transportlogistik sowie die Qualitätsüberprüfung.

Ein entsprechender Vertrag zwischen Rheinmetall und dem Koblenzer Bundesamt für Beschaffung, Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) wurde nun unterzeichnet. Der Vertrag enthält eine Option über die Lieferung von weiteren 5 Millionen Atemschutzmasken durch Rheinmetall.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte das Verteidigungsministerium Anfang März 2020 um Amtshilfe bei der Bewältigung der Corona-Pandemie gebeten. Das Koblenzer BAAINBw arbeitet nun – gemeinsam mit den Beschaffungsämtern des Bundesfinanz- und des Bundesinnenministeriums – an der Bereitstellung des dringend benötigten Materials zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems sowie zum Schutz der Bevölkerung. 

Rheinmetall sieht sich – nicht nur als ein führender Bundeswehr-Ausrüster – in der Verantwortung, in der gegenwärtigen Lage zu helfen und einen Beitrag zu leisten, um Ausrüstungslücken im medizinischen Bereich zu schließen. 

Armin Papperger, Vorstandvorsitzender der Rheinmetall AG: „Wir wollen damit nicht nur der Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland soweit entgegentreten wie irgend möglich. Unser Anliegen ist es auch, diejenigen zu schützen, die uns schützen: Ärztinnen und Ärzte, Sanitätskräfte und Pflegepersonal – und eben all diejenigen, die für uns da sind, wenn wir auf Hilfe angewiesen sind. Dies gilt für den zivilen wie für den militärischen Bereich.“

Die Masken dienen zum Schutz vor Ansteckung durch COVID-19-Viren und andere Krankheitserreger. Sie sind derzeit auf den Weltmärkten Mangelware. Rheinmetall sieht die erfolgreiche Verfügbarmachung eines großen Postens dieser Masken als eine erste Maßnahme, um den für die Gesundheitsversorgung zuständigen Einrichtungen und Stellen in der gegenwärtigen Krise schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten.

Rheinmetall hat darüber hinaus weitere Tätigkeitsfelder identifiziert, in denen eine kurzfristige Unterstützung möglich ist. So können einige Geschäftseinheiten des Technologieunternehmens in ihren leistungsfähigen Laboren Desinfektionsmittel herstellen. An einem südafrikanischen Standort, den das Tochterunternehmen Rheinmetall Denel Munition bei Cape Town unterhält, werden mittlerweile in Kooperation mit einem zivilen Partnerunternehmen täglich bis zu 100.000 Liter Desinfektionsmittel hergestellt, die im medizinischen Bereich des Landes dringend benötigt werden.

Außerdem prüft Rheinmetall die Bereitstellung von Schutzkleidung und weiterer Atemschutzmasken in großen Stückzahlen, die Montage medizinischer Instrumente wie Beatmungsgeräte sowie weitere Möglichkeiten der Unterstützung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinmetall AG
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 473-01
Telefax: +49 (211) 473-4158
http://www.rheinmetall.com

Ansprechpartner:
Oliver Hoffmann
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (211) 473 47 48
Fax: +49 (211) 473 41 58
E-Mail: oliver.hoffmann@rheinmetall.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel