Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Smartphones: So werden Sie den SIM-Lock los

Wenn ein Smartphone nur mit einem bestimmten Mobilfunknetz oder nur mit einer ganz bestimmten SIM-Karte nutzbar ist, liegt das am sogenannten SIM-Lock. Ralf Trautmann vom Onlinemagazin teltarif.de führt aus: "Beim vollständigen SIM-Lock ist das Handy an mehr oder weniger genau festgelegte Eigenschaften der SIM-Karte, des "Subscriber Identity Module", gebunden." Funktioniert die Karte nicht mehr, muss sich der Nutzer eine identische Ersatzkarte vom Netzbetreiber zuschicken lassen. Eine weitere Variante ist der Netlock. Hier ist das Endgerät nicht an eine bestimmte SIM-Karte, sondern an ein bestimmtes Netz gebunden. Die Nutzer können also in der Regel eine SIM-Karte vom Netzbetreiber selbst oder von anderen Anbietern in diesem Netz verwenden.

"In der Regel ist die Dauer des SIM-Locks und auch des Netlocks auf die Mindest­vertrags­laufzeit des Tarifs beschränkt, der im Bündel mit dem Handy verkauft wurde. Das sind üblicherweise maximal 24 Monate", so Trautmann. Die Anwender haben aber auch die Möglichkeit, das Gerät vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vom SIM-Lock zu befreien. Die Entsperrgebühr kostet jedoch meistens um die 100 Euro. Ist die Frist für den Ablauf des SIM-Lock vorbei, können die Kunden ihr Smartphone selbst entsperren. Hierfür wird ein Code benötigt, den sie vom Mobilfunk-Anbieter erhalten. Auf den Webseiten der Anbieter erfahren die Kunden, wie sie ihr Handy vom SIM-Lock befreien können.

Noch mehr Einzelheiten erfahren Sie unter: https://www.teltarif.de/handy/simlock.html

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Brauweg 40
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 51757-0
Telefax: +49 (551) 51757-11
http://www.teltarif.de

Ansprechpartner:
Jasmin Keye
Marketing
Telefon: +49 (551) 51757-23
Fax: +49 (551) 51757-11
E-Mail: keye@teltarif.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.