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Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit

Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die EU-Verordnung 2023/988 in Kraft, die Online-Händlern für neu angebotene Produkte umfassende Pflichten im Bereich Produktsicherheit und Verbraucherinformation auferlegt. Die Verordnung betrifft alle Online-Verkäufe an Verbraucher innerhalb der EU und stellt neue Anforderungen an Produktinformationen und Sicherheitsmaßnahmen. Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf Händler, da nun für jedes erstmals angebotene Produkt detaillierte Angaben zu Herstellern, verantwortlichen Personen und Sicherheitsinformationen verpflichtend sind.

Erweiterte Informationspflichten für Händler

Ab Dezember 2024 müssen Händler in jedem einzelnen neuen Produktangebot ergänzende Details angeben:

  • Folgende Herstellerinformationen sind für jedes angebotene Produkt verpflichtend: Name, Handelsmarke und Anschrift des Herstellers sowie eine elektronische Kontaktmöglichkeit.
  • Verantwortliche Person: Bei Herstellern außerhalb der EU sind die Daten einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person erforderlich, die das Unternehmen vertritt.
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: Diese müssen in verständlicher Sprache vorliegen und für Verbraucher leicht zugänglich sein. Die Anforderungen gelten auch für reparierte oder gebrauchte Produkte.

Verpflichtungen zur Produktsicherheit und Marktkonformität

Händler sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle erstmals angebotenen Produkte den neuen Standards entsprechen. Dies umfasst:

  • Prüfung, ob Hersteller und Importeure die EU-Vorgaben erfüllen, wie etwa Produktkennzeichnungen (z.B. Serien- oder Chargennummern).
  • Kontrolle der Lagerungs- und Transportbedingungen, um die Produktsicherheit sicherzustellen.
  • Rückruf und Sicherheitsmaßnahmen: Bei Sicherheitsbedenken oder bekannt gewordenen Zwischenfällen muss der Verkauf gestoppt und die Marktüberwachungsbehörde informiert werden. Dazu müssen die Käufer nach dem Rückruf angemessenen Ersatz oder eine geldwerte Entschädigung erhalten.

Händler, die ein Produkt unter eigener Marke vertreiben oder es erheblich verändern, gelten als Hersteller und müssen zusätzlich alle entsprechenden Herstellerpflichten erfüllen. Für die Produkte, die diesen Regeln unterliegen, gibt es Ausnahmen, die z.B. Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, aber auch Antiquitäten umfassen.

Sorgen der Händler: Risiko von Kundenabwanderung zum Hersteller

Ganz abgesehen von der erheblichen Mehrbelastung befürchten Händler, dass die neuen Vorschriften zur vollständigen Offenlegung der Herstellerinformationen ihre Marktposition schwächen könnten. Kunden, die Zugang zu den vollständigen Herstellerangaben und Kontaktadressen haben, könnten geneigt sein, direkt beim Hersteller zu bestellen. Das könnte den Handel und die Gewinnmargen der Händler gefährden. Dies stellt eine berechtigte Sorge dar.

Maßnahmen zur Risikominimierung und Stärkung des Mehrwerts

Um diesen Risiken zu begegnen, können Händler verschiedene Strategien anwenden, um sich von den Herstellern abzuheben und Mehrwert für Kunden zu schaffen. Sicher lässt sich diese Liste noch erweitern, wenn sich die ersten Erfahrungen aus der Praxis ergeben haben.

  • Zusätzliche Dienstleistungen: Händler könnten durch Serviceangebote wie schnellen Versand, einfache Retouren oder exklusive Garantieleistungen einen Mehrwert bieten, den der Hersteller selbst nicht bietet.
  • Kundenservice und Beratungsangebote: Ein erstklassiger Kundenservice, Beratung und individuelle Produktempfehlungen helfen dabei, das Vertrauen der Kunden zu stärken und sie an den Händler zu binden.
  • Kundentreueprogramme: Rabattprogramme oder exklusive Angebote für Stammkunden könnten die Kundenbindung fördern und so die Abwanderung zum Hersteller verhindern.
  • Sichtbarkeit und Erreichbarkeit: Für viele Kunden spielt die Möglichkeit, alles aus einer Hand zu beziehen, eine wichtige Rolle. Händler können durch Sortimentvielfalt und umfassenden Support für eine bequeme Einkaufserfahrung sorgen, die bei einzelnen Herstellern oft nicht gegeben ist.

Bedeutung der neuen Verordnung und zukünftige Optimierungsmöglichkeiten

Die neue Verordnung zur Produktsicherheit bietet Chancen bei der Automatisierung von Prozessen. Viele der geforderten Angaben – wie Herstellerdaten, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise – könnten zukünftig in digitalen Produktdatenbanken verwaltet und automatisiert in den Online-Angeboten aktualisiert werden. So können Händler nicht nur den Arbeitsaufwand reduzieren, sondern auch sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben kontinuierlich eingehalten werden. Dazu sollten sie rechtzeitig die Unterstützung entsprechend eingerichteter Agenturen in Anspruch nehmen.

Zusammengefasst

Die EU-Verordnung 2023/988 stellt eine große Herausforderung für den Online-Handel dar. Sie eröffnet jedoch auch neue Möglichkeiten, Produktinformationen effizient zu verwalten und gleichzeitig die Kundenbindung zu stärken. Händler sind gut beraten, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, während sie z.B. durch optimierte Serviceangebote, Kundentreueprogramme und andere Zusatzleistungen eine Abwanderung zum Hersteller verhindern können.

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