Nach der thematischen Einführung in das Fachseminar durch Julia Möbus, Geschäftsführerin des DeSH und Vorständin beim BBE, stellte Dr. Tim Pettenkofer, Referent für Holzenergie beim Fachverband Holzenergie (FVH), den Inhalt der European Deforestation Regulation (EUDR) und die Auswirkungen auf die Praxis vor. Dabei verdeutlichte er die verschiedenen Grade der Betroffenheit für die Holzenergielieferkette. Dr. Pettenkofer hob hervor, dass Holzheizkraftwerke als Letztverbraucher von Energieholz bei Bezug des Brennstoffes aus der EU nicht unter die Bestimmungen der EUDR fallen, Händler jedoch sehr wohl.
Im Anschluss erläuterten Hilke Braun und Thimo Glock von der TÜV NORD CERT GmbH den Verifizierungsprozess für Emissionsberichte des im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eingeführten nationalen Emissionshandels (nEHS). Anlagenbetreiber von Biomasseheizkraftwerken, die Altholz oder auch Frischbiomasse einsetzen und unter den Geltungsbereich des BEHG fallen, müssen der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) erstmals bis zum 31.07.2025 für das Berichtsjahr 2024 einen Emissionsbericht übermitteln. Die Verifizierung des Emissionsberichts muss durch eine akkreditierte Prüfstelle erfolgen und die Bestätigung dieser Prüfung muss mit dem Emissionsbericht eingereicht werden. Christine Kliem, Rechtsanwältin und Counsel bei der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), stellte den Rechtsrahmen für die Treibhausgasbilanzierung bei der Energieerzeugung aus Holz vor und verdeutlichte, dass mit der verabschiedeten Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) deutliche Verschärfungen an die Nachhaltigkeit der Holzenergie gestellt werden. So fallen mit der RED III Holzenergieanlagen ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 7,5 MW, statt wie bisher ab 20 MW, unter die Zertifizierungspflicht. Der Vortrag verdeutlichte anschaulich, wie komplex die individuelle Berechnung von Treibhausgasemissionen ist, die dann notwendig wird, wenn keine Standardwerte verfügbar sind. Künftig wird der Nachweis einer Mindesteinsparung an Treibhausgasen selbst bei Bestandsanlagen erforderlich, für die dies bislang noch nicht galt.
Nach der Mittagspause informierte Iris Waikinat, Beraterin QM and Integrity Management bei der Sustainable Resources Verification Scheme GmbH (SURE), die Teilnehmerschaft über die für die Holzenergielieferkette relevanten Neuerungen der überarbeiteten Systemgrundsätze des Zertifizierungssystems, die seit dem 1. Januar 2024 wirksam sind. Zusätzlich erklärte Frau Waikinat zentrale Begrifflichkeiten, die für das Verständnis des SURE-Zertifizierungssystems von zentraler Bedeutung sind. Den letzten Vortrag des Fachseminars übernahm Dominik Holzner, Senior Berater der FutureCamp Climate GmbH, der die Funktionsweise des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) darlegte und einen Ausblick auf die Zukunft des nEHS skizzierte, der ab 2027 in den EU-ETS 2 überführt werden soll. Es wurde klar, dass es zwischen beiden Systemen Unterschiede, aber auch Überschneidungen gibt. Herr Holzner zeigte auf, dass mit Stand Mai 2024 noch unklar ist, wie Anlagen, die hauptsächlich nachhaltige Biomasse einsetzen, in Zukunft vom EU-ETS betroffen sind.
Die elektronischen Tagungsunterlagen mit den fünf Präsentationen sind gegen eine Gebühr von 70,00 € zzgl. Mehrwertsteuer erhältlich. Bei Interesse wenden Sie sich per E-Mail zwecks einer verbindlichen Bestellung an Frau Susanne Büchner: buechner@bioenergie.de.
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