Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Gut geschützt in den Frühling: UV-Strahlung wirksam vermeiden

Dr. med. Florian Struwe, Leiter des Sachgebietes Arbeitsmedizin und Individualprävention der BGHM, informiert über die Gefahren zu hoher UV-Strahlung. Bei unzureichendem Schutz können die Langzeitfolgen gravierend sein – bis hin zu Hautkrebs.

Bis es wieder heißt „Sommer, Sonne und Sonnenschein“ dauert es zwar noch wenige Monate, doch schon jetzt sollte an einen wirksamen UV-Schutz gedacht werden. Denn was kaum bekannt ist: Selbst im gerade beginnenden Frühjahr kann die UV-Strahlung schon höhere Werte erreichen. Dr. Struwe warnt: „An sonnigen Frühlingstagen kann die intensive ultraviolette Einstrahlung lange vor der eigentlichen Sommerzeit rasch Sonnenbrände verursachen. Dabei erhöht jeder Sonnenbrand das Risiko, später an Hautkrebs zu erkranken. Außerdem altert die Haut bei übermäßigem Sonnengenuss vorzeitig.“ Eitel Sonnenschein bei noch kühlen Temperaturen seien dabei besonders trügerisch. Dr. Struwe sagt: „Nach der dunklen Jahreszeit ist unsere Haut besonders empfindlich und neigt daher noch schneller zum Sonnenbrand.“ Die von UV-Strahlen ausgehende Gefahr sei zudem sehr groß: Sie kann die Erbsubstanz und Immunabwehr des Menschen nachhaltig schädigen. „Ein Sonnenbrand heilt nach ein paar Tagen wieder ab. Seine nachhaltig hautschädigende Wirkung entfaltet sich – je nach Häufigkeit und Intensität – mitunter erst Jahre oder Jahrzehnte später“, betont der BGHM-Experte. Besonders gefährdet seien regelmäßig exponierte Hautpartien, wie zum Beispiel Kopf, Nacken sowie Arme und Beine. Hier sei das Risiko an Hautkrebs zu erkranken erhöht. „Seit etwa 60 Jahren nimmt die Hautkrebsrate in der Bevölkerung zu. Neben dem geänderten Freizeitverhalten mit vielen Outdoor-Aktivitäten oder Sonnenstudiobesuchen sind auch unzureichende Schutzmaßnahmen bei der Arbeit hierfür ursächlich“, stellt Dr. Struwe fest.

Bei tückischer Wetterlage: UV-Index beachten
Dichte Wolken, wenig Sonne und noch recht niedrige Temperaturen lassen das Thema UV-Schutz leicht in Vergessenheit geraten. „Die UV-Strahlung durchdringt Wolken nahezu ungehindert und schwächt sich dadurch nur wenig ab. So kann es auch ohne direkten Sonnenschein zu Hautschädigungen kommen“, sagt Dr. Struwe. Um dies zu verhindern, sollten die Informationsangebote verschiedener Wetterdienste genutzt werden, die sogenannte UV-Indexwerte veröffentlichen. Diese Werte beruhen auf der Einschätzung der zu erwartenden maximalen sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung und der vorherrschenden Wetterlage. Sie reichen vom Wert 1 (geringe Gefährdung) bis 11 (extreme Gefährdung). Dr. Struwe gibt dazu konkrete Beispiele: „Ende März, Anfang April erreicht der UX-Index je nach Wetterlage an sonnigen Tagen schon die Stufen 3, 4 oder noch höher. Bereits dann sollte Sonnencreme aufgetragen werden.“ Tückisch seien aber auch die kommenden Monate, selbst wenn die Sonne nicht vom Himmel scheint. Dr. Struwe erklärt: „Auch bei vielen Wolken erreicht der UV-Index im Mai mitunter die Stufen 5, 6 und höher. Die Weltgesundheitsorganisation rät bei diesen Werten, mittags schattige Orte aufzusuchen und in der Sonne ein Hemd, eine Sonnenbrille sowie eine Kopfbedeckung zu tragen. Die Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor darf natürlich nicht fehlen.“

Bei der Arbeit gut „UV-geschützt“
Bei allen Schutzmaßnahmen sollte stets das „TOP-Prinzip“ angewendet werden: Erst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen. „Schattensegel, Sonnenschirme oder auch Gerüstplanen zählen beispielsweise zu technischen Maßnahmen“, informiert Dr. Struwe. Ist das praxisuntauglich, ließen sich Arbeitszeiten und –abläufe so anordnen, dass die Belegschaft möglichst kurz und wenig UV-Strahlung ausgesetzt ist. „Arbeitsbeginn am sehr frühen Morgen, Innenarbeiten während der Mittagsstunden und Pausen an schattigen Stellen wären ein Beispiel für eine organisatorische Lösung“, erläutert Dr. Struwe.

Beschäftigte können sich zusätzlich durch persönliche Maßnahmen schützen. „Gewebte Kleidung, die Arme und Beine bedeckt, eignet sich gut dafür. Erst recht, wenn die Temperaturen nicht so hoch sind“, sagt der Fachmann. Kann an heißen Tagen keine lange Kleidung getragen werden, sollte ein Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 30 oder höher aufgetragen werden. Dr. Struwe fügt an: „Bei diesen Cremes gilt die Devise: Nicht kleckern, sondern klotzen. Um den auf der Packung angegebenen Lichtschutzfaktor zu erreichen, müssen meist mehrere Esslöffel aufgetragen werden. Ein Blick auf die vom Hersteller empfohlene Dosierung ist deswegen Pflicht.“ Ebenfalls wichtig: Etwa alle zwei Stunden nachcremen, sonst geht die Schutzwirkung verloren. Kopfbedeckungen mit breitem Rand seien ebenso empfehlenswert, da sie den empfindlichen Hautpartien an den Ohren und den Nacken Schatten spenden. Und auch die Netzhaut im Auge benötigt Schutz. „Sonnenbrillen mit UV-Filter verhindern eine Trübung der Augenlinse oder Horn- und Bindehautentzündungen“, sagt Dr. Struwe abschließend.

Bei weiteren Fragen informieren die Aufsichtspersonen der BGHM im Betrieb oder vor Ort an den jeweiligen Arbeitsplätzen unter freiem Himmel über geeignete Schutzmaßnahmen.

Über Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben – Prävention, Rehabilitation und Entschädigung – ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,7 Mio. Beschäftigten in den mehr als 218.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Telefon: +49 (6131) 802-0
http://www.bghm.de

Ansprechpartner:
Christiane Most-Pfannebecker
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6131) 802-15734
Fax: +49 (6131) 802-25734
E-Mail: C.Most-Pfannebecker@bghm.de
Thomas Ulmer
Stv. Pressesprecher
Telefon: +49 (6131) 802-10166
E-Mail: Thomas.Ulmer@bghm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel