„Es ist unschwer zu erkennen, dass die Aufgaben sehr vielfältig sind und sie daher eines umsichtigen Datenschutzbeauftragten bedürfen, dessen Arbeit sich auch in einer angemessenen Vergütung und einer auskömmlichen Arbeitszeit widerspiegeln sollte“, so der TLfDI, Dr. Lutz Hasse. Eine von ihm durchgeführte Umfrage bei den Mitgliedern des Arbeitskreises der kommunalen Datenschutzbeauftragten bestätigte diese Einschätzung. Aus den 35 Antworten der 56 Befragten ergab sich, dass für viele Amtsinhaber ein höherer Zeitanteil und eine bessere Vergütung für die Bewältigung ihrer Aufgaben wünschenswert wären. 40 Prozent der angefragten kommunalen Datenschutzbeauftragten bezifferten ihre Zeitanteile in der Woche für die Aufgabe als Datenschutzbeauftragte(r) mit 5 bis 10 Stunden, 26 Prozent mit 11 bis 20 Stunden und jeweils 14 Prozent mit 21 bis 30 Stunden sowie 31 bis 40 Stunden. Für die Mehrzahl der befragten Datenschutzbeauftragten (63 Prozent) reichten die Zeitanteile für die Wahrnehmung der Aufgaben als Datenschutzbeauftragte(r) neben ihren weiteren Aufgaben nicht aus. Lediglich 34 Prozent der Befragten sahen ihre Zeitanteile als genügend für die Bewältigung der Aufgaben an.
Für 60 Prozent wäre allerdings eine Anhebung der Zeitanteile sowie eine höhere Eingruppierung angezeigt.
Der TLfDI teilt diese Einschätzung.
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