Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Fristablauf: Diisocyanate Schulungspflicht nach REACH

Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung sieht vor, dass alle industriellen oder gewerblichen Anwender von Diisocyanaten mit einer Monomerkonzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent vor dem 24. August 2023 eine Schulung absolvieren müssen. Die Uhr tickt. Längst wissen aber noch nicht alle Betroffenen in der PU-Industrie, wie sie vorgehen sollen. Wer betroffen ist, welche Inhalte, wie geschult werden müssen und wie die Frist gewahrt werden kann, lässt sich mit wenigen Klicks auf der digitalen Plattform des Fachverbands Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) herausfinden.

Für die gesamte PU-Industrie ist der Countdown gestartet: Den Unternehmen bleibt nur noch ein halbes Jahr, bis sie gemäß der REACH-Verordnung den Schulungsnachweis für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Produkten, die Diisocyanat enthalten, erbringen müssen. Konkret heißt das: Nach dem 24. August 2023 dürfen industrielle oder gewerbliche Anwender von Diisocyanaten ohne Schulungsnachweis diese nicht mehr verwenden oder bearbeiten.

Betroffene Industrien

Betroffen sind gleich mehrere Branchen: Diisocyanate sind chemische Baustoffe, die zur Herstellung von Polyurethanen und Polyharnstoffen verwendet werden. Sie werden in unterschiedlichen Industrien wie der Automobilbranche, der Medizintechnik, der Energiebranche, dem Schienenverkehr, dem Maschinenbau und im Bau eingesetzt. „Die Materialien sind dabei so vielschichtig wie die Anwendungen in den Unternehmen selbst.“, so Nilüfer Bozkurt-Thielscher, Prokuristin der FSK Services GmbH. „Sie kommen in Beschichtungen von Platinen, in Klebstoffen, in Farben und Lacken oder in Schaumstoffen vor.“ Die Frage, ob ein Unternehmen schulungspflichtig ist, lässt sich mit dem FSK-Modulfinder schnell und sicher beantworten.

Passende Schulungsmodelle

Von der Schulung sind unterschiedliche Zielgruppen betroffen – von ProduktionsmitarbeiterInnen, über ChemielaborantInnen bis hin zu ManagerInnen und SekretärInnen, die regelmäßig durch die Produktion laufen. Hier gilt es, für jede Zielgruppe das passende Schulungsmodell anzuwenden. Ein E-Learning oder webbasiertes Training eignet sich nicht für jeden Produktionsteilnehmer und auch nicht für alle Trainingsinhalte. Der FSK bietet daher drei Schulungsmodelle an: E-Learning, Classroom oder Train-the-Trainer-Schulungen. Ist das passende Lernmodell gefunden, dann ist für eine rechtzeitige Umsetzung der Schulung sowie die Fristeinhaltung ausreichend Vorlauf einzuplanen. Abhängig von Teilnehmerzahl und gewählten Schulungsmodell sind zwischen zwei und acht Wochen vor dem offiziellen Schulungsbeginn einzuplanen.

Vorgehen zur Fristeinhaltung

Seit gut einem Jahr führt der FSK mit erfahrenen Mastertrainern und E-Learning-Kursen die Diisocyanate-Schulungen erfolgreich durch. Als Hersteller, Händler oder industrieller bzw. gewerblicher Verwender von Diisocyanaten und Produkten, die Diisocyanate enthalten, muss man sich jetzt um die Planung und Durchführung der Schulungen kümmern. Für die Einhaltung der fristgemäßen Schulungspflicht empfiehlt der Verband folgendes Vorgehen: Informationen auf der FSK-Schulungsseite einholen, Kontakt mit dem FSK-Team aufnehmen, Schulungsinhalte mit dem Modulfinder heraussuchen, passendes Schulungsmodell auswählen, Schulungen durchführen und den Nachweis mit dem FSK-Zertifikat dokumentieren.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V.
Stammheimer Str. 35
70435 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 9937510
http://www.fsk-vsv.de

Ansprechpartner:
Oliver Prearo
MEPAX
Telefon: +34 (633) 07-94
E-Mail: o.prearo@mepax.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel