Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Ausblick 2023: Tschüss Leuchtstoffröhre

Schritt für Schritt verbannt die Europäische Kommission herkömmliche Lampen. Sie dürfen in Europa künftig nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das hat zwei Gründe: Manche Lampentypen verbrauchen schlicht zu viel Strom, andere enthalten kritische Stoffe wie Quecksilber, so die Brancheninitiative licht.de.

Drei Stichtage
In diesem Jahr sind drei Stichtage entscheidend: Nach der Ökodesign-Verordnung gehen zum 25. Februar Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform (T5).

Die zweite Welle erfasst zum 25. August lineare Leuchtstofflampen (T5 und T8). Das regelt die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment). Ausnahmen gelten für einige T8-Lampen in Sonderlängen für Spezialanwendungen.

Nur wenige Tage später greift zum 1. September wieder die Ökodesign-Verordnung und schickt Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9) ins Aus – das sind die meisten der heute noch gängigen Halogenlampen.

Alte Röhre raus – LED rein
Leuchtstoffröhren finden sich heute noch nahezu überall, etwa im Büro, im Supermarkt oder in der Industrie. In Haushalten werden sie vor allem in der Küche, im Bad oder in Garagen und Kellern eingesetzt. Die Alternative für den Austausch heißt LED. Denn LED-Lichtquellen punkten mit vielen Vorteilen: Sie haben einen geringeren Energieverbrauch und starten im Gegensatz zur Leuchtstofflampe auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen schnell und flackerfrei.

Umrüstung steht an
Eine Sanierung bestehender Lichtanlagen wird kommen – aber noch nicht sofort: Denn ab dem jeweiligen Stichtag folgen keine neuen Produkte mehr. Auch wenn gerne von einem „Lampenverbot“ die Rede ist, so dürfen installierte oder vorrätige Lampen auch genutzt und Lagerbestände weiterhin verkauft werden. Zukunftsfähig sind solche Altanlagen allerdings nicht mehr. Deswegen sollten alle – vom Eigentümer über Betreiber und Hausverwaltung bis zum privaten Nutzer – bald eine Umrüstung in Erwägung ziehen, damit rechtzeitig Ware bestellt und eine Elektroinstallationsfirma beauftragt werden kann. Denn je nach örtlichen Gegebenheiten kann eine andere Sanierungsoption die richtige sein – das beurteilt besser ein Profi. Diese vier Möglichkeiten gibt es:

  • Lampentausch mit Retrofit,
  • Konversion mit baulichen Veränderungen an der Leuchte,
  • Upgrade mit Austausch des Innenlebens einer Leuchte oder
  • die Anschaffung neuer Leuchten.

Dabei gilt für Arbeitsplätze: Auch nach der Umrüstung muss die Beleuchtungsanlage die normativen Anforderungen und Mindestwerte der Technischen Regeln für Arbeitsstätten erfüllen, damit Mitarbeitende ihre Aufgaben gut und sicher erledigen können.

Web-Links
FAQ Leuchtstofflampen: www.licht.de/faq-leuchtstofflampen
Video „Lichtanlagen sanieren“: www.licht.de/videos

Über licht.de

Die Brancheninitiative licht.de ist seit 1970 der kompetente Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Beleuchtung geht. Die Fördergemeinschaft bündelt das Fachwissen von etwa 125 Mitgliedsunternehmen aus der Lichtindustrie, die im ZVEI e.V. organisiert sind.

licht.de informiert über aktuelle Aspekte effizienter Beleuchtung und vermittelt Basiswissen rund um Licht, Leuchten und Lichtquellen – herstellerneutral und kompetent. Das Informationsportal www.licht.de sowie die Schriftenreihen „licht.wissen“ und „licht.forum“ bieten umfassenden Service, praktische Hinweise und Beleuchtungsbeispiele für Architekten und Planer, Journalisten und Endverbraucher.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

licht.de
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 6302-353
Telefax: +49 (69) 6302-400
http://www.licht.de

Ansprechpartner:
Iris Vollmann
AGENTUR rfw. kommunikation
Telefon: +49 (6151) 3990-17
E-Mail: licht@rfw-kom.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel