Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk und was muss man dabei beachten?

Energiekrise, massiv gestiegene Preise und die Abhängigkeit von importierten, fossilen Energieträgern lassen den Wunsch nach Unabhängigkeit bei der Energiebeschaffung stärker werden. Balkonkraftwerke sind als eine kleine Lösung auf dem Weg zu Erneuerbarer Energie im Trend. „Aber einfach Photovoltaikpanel auf den Balkon stellen, Stecker in die Dose und eigenen Solarstrom gewinnen, so leicht es dann doch nicht immer“, weiß Josef Brune. Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk und was muss ich bei der Installation beachten? Das ist aktuell eine der häufigsten Fragen, die der Fachmann für Balkonkraftwerke der OSNATECH GmbH aus Bissendorf beantworten muss.

Grundsätzlich gilt wie bei allen Photovoltaikanlagen, dass die Installation naturgemäß an einem nach Südwesten, Südosten oder im besten Fall nach Süden ausgerichteten Balkon ideal ist, wo sie möglichst viel Sonne bekommt. In den Sommermonaten sollte eine „kleine“ Anlage mit einer Leistung bis etwa 300 kWh dann so viel Strom produzieren, dass der Grundverbrauch eines Kühlschrankes und der Standbybetrieb elektrischer Geräte gedeckt werden kann, ohne dass irgendwo ein Licht brennt oder elektrische Geräte in Betrieb sind. Die Anschaffung zahlt sich bereits nach wenigen Jahren aus und bietet bei einer erwartbaren Nutzungsdauer von bis zu 25 Jahren und dem Blick auf die Strompreisentwicklung langfristig Potenzial zum Sparen.

Grundsätzlich werden unter „Balkonkraftwerk“ alle „Plug-and-Play“-Komplettpakete, die vom Anwender selbst installiert und direkt in die Steckdose gesteckt werden können, verstanden. Pro Haushalt dürfen derzeit maximal 600 W erzeugte Energie in den Haushaltsstromkreis eingespeist werden.

Bis zu einer Höhe von vier Metern (erster Stock) ist dabei die Montage von Glasmodulen privat erlaubt (DIN 18008-2). Darüber hinaus müssen sogenannte glasfreie Leichtmodule zum Einsatz kommen.

Wichtig: Der Stromkreis sollte gemäß Empfehlung des VDE vom Fachmann vorher auf Eignung geprüft werden. Darüber hinaus gilt, dass alle Balkonkraftwerke, steckerfertige Balkonlösungen oder Steckersolar-Geräte mit einer Leistung bis zu 600 Watt (Stand 09/22 in Prüfung) unbedingt anmeldepflichtig sind – sowohl bei der Bundesnetzagentur (und damit auch beim Marktstammdatenregister) als auch beim örtlichen Netzbetreiber und der Hausverwaltung. Ebenfalls muss vor der Inbetriebnahme – wenn noch nicht geschehen – der alte Stromzähler ohne Rücklaufsperre vom Netzbetreiber gegen einen modernen Zähler mit Rücklaufsperre ausgetauscht werden. Denn die alten Zähler könnten bei der Einspeisung rückwärtslaufen und so den Stromverbrauch verfälschen. Dieser Austausch alter Zähler ist in den nächsten Jahren vom Gesetzgeber bereits vorgeschrieben und darf vom Netzbetreiber nicht in Rechnung gestellt werden.

Weiter zu beachten ist, dass der Vermieter, bei Wohnungseigentümern die Eigentümergemeinschaft des Hauses, vor der Installation einer eigenen Stecker-Photovoltaikanlage um Erlaubnis gefragt werden muss. Da aber keine dauerhafte bauliche Veränderung vorgenommen wird und sich die Solarmodule einfach entfernen lassen, sind Gegenargumente schwer zu finden.

Der Hersteller des Geräts sollte außerdem den Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10) einhalten – „für die Produkte der OSNATECH-Partner eine Selbstverständlichkeit“, wie Brune weiß.

Infos zu Balkonkraftwerken im OSNATECH-Blog unter https://www.osna-tech.de/…

Über die Osnatech GmbH

Die OSNATECH GmbH aus Bissendorf im Landkreis Osnabrück ist Lösungsanbieter für energieeffizientes Leben. Das junge Unternehmen entwickelt, forscht und vertreibt innovative, ökologisch nachhaltige Technologien zur Erzeugung und Nutzung von Energie für den privaten und gewerblichen Einsatz. Das Produktportfolio umfasst intelligente und effiziente Heizungssysteme auf Carbon-Nano-Tube (CNT)-Basis als Fußboden- oder Wandheizung. Im Bereich Photovoltaik vertraut OSNATECH auf Qualitätsanbieter, wie beispielsweise SHARP, und ist Hauptvertriebspartner für Photovoltaik Leichtmodule von SUNMAN in Deutschland. Die ultraleichten, flexiblen Solarpanel eignen sich für den Einsatz an Fassaden und Balkonen, auf Runddächern und überall dort, wo der Einsatz von PV-Anlagen auf privaten und industriellen Dächern bisher aufgrund von Dachlastbeschränkungen nicht möglich war, selbst auf Wohnwagen und Wohnmobilen.
Die Erfolgsgeschichte des Unternehmens beruht auf dem Leitgedanken, bei allem Handeln dem Ziel verpflichtet zu sein, ein „Leben ohne fossile Energiequellen“ zu ermöglichen. Geschäftsführer der OSNATECH GmbH ist Matthias Mittelviefhaus. Das Unternehmen beschäftigte zum Stichtag 31.12.2021 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz von 0,8 Millionen Euro. In Forschung und Entwicklung arbeitet OSNATECH unter anderem eng mit der Hochschule Osnabrück zusammen. Das Ergebnis sind kreative, zukunftsorientierter Energielösungen für Bauindustrie, Dach- und Sanitär-Heizung-Klima-Branche. OSNATECH arbeitet dort für eine klimaschonende Zukunft, wo herkömmliche Produkte an ihre Grenzen stoßen. www.osna-tech.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Osnatech GmbH
Gewerbepark 9-11
49143 Bissendorf
Telefon: +49 (5402) 7026-50
http://www.osnatech.de

Ansprechpartner:
Malte Sulkiewicz
Marketing/PR
Fax: +49 (5402) 96507-60
E-Mail: malte.sulkiewicz@osna-tech.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel