Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

BvD beruhigt: „DS-GVO für Vereine ist kein Hexenwerk“

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. unterstützt kleine Organisationen wie Vereine und Stiftungen, sich zum 25. Mai 2018 auf die Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) rechtskonform vorzubereiten.

„Manche Vereine blicken mit Schrecken auf die neuen Regeln. Aber die Anforderungen für kleinere Organisationen sind meist nicht neu und mit nur wenig Aufwand schnell umzusetzen“, sagte BvD-Vorstand Thomas Spaeing. Freiwillige Feuerwehren, lokale Sport-Vereine oder Landfrauenverbände benötigten in der Regel keinen Datenschutzbeauftragten. Für etwaige Datenerhebungen über eine Internetseite, bei Kommentaren oder für Newsletter, böten die meisten Dienstleister mittlerweile vorgefertigte Verträge an.

„Wir wollen kleine Organisationen ermutigen, sich mit dem Datenschutz auseinanderzusetzen. Die DS-GVO für Vereine ist kein Hexenwerk“, sagte Spaeing.

Sie sei aber eine gute Gelegenheit, den Umgang mit Daten im Verein grundsätzlich zu hinterfragen. „Nicht jeder Übungsleiter eines Sportvereins muss auf die Zahlungsdaten der Mitglieder zugreifen“, sagte Spaeing. Zudem können Dachverbände die Vereine unterstützen und einen Datenschutzbeauftragten benennen, der die Mitgliedsvereine berät. Erst wenn sich eine Organisation gar nicht mit den Bestimmungen auseinandersetzt, könnten die finanziellen Strafen schmerzhaft sein, sagte Spaeing.

Der BvD verlinkt in seinem Online-Artikel „Tipps und Tricks für kleine Organisationen“ auf Informationen speziell für Vereine, Stiftungen, Handwerksbetriebe und Selbstständige. Daneben bieten die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder Orientierungshilfen, Muster-Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten und Checklisten speziell für kleine Unternehmen und Organisationen an.

Am 25. und 26. April kommen in Berlin rund 200 Datenschutzexperten aus Politik, Wirtschaft und den Aufsichtsbehörden zu den BvD-Verbandstagen 2018 in Berlin zusammen. Einen Monat vor dem Start der DS-GVO am 25. Mai diskutieren sie über den Stand der Vorbereitungen und noch offene Fragen.

Am 25. April abends verleiht der BvD erstmals auch den mit 3.000 Euro dotierten Datenschutz-Medienpreis (DAME) für Videos und Clips, die Datenschutz anschaulich erklären. Damit unterstützt der BvD die Produktion von verständlichen Erklärungen zu einzelnen Aspekten im Datenschutz.

Link zum Artikel „Tipps und Tricks für kleine Organisationen“

https://www.bvdnet.de/verband-gibt-tipps-und-links-fuer-kleine-organisationen/

Über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit rund 1.000 Mitgliedern fördert und vertritt die Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern kompetente Unterstützung bei der täglichen Berufsausübung inkl. umfangreicher Weiterbildungsprogramme.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Budapester Strasse 31
10787 Berlin
Telefon: +49 (30) 26367760
Telefax: +49 (30) 26367763
http://www.bvdnet.de

Ansprechpartner:
Corinna Köppen
BvD-Geschäftsstelle
Telefon: +49 (30) 263677-60
Fax: +49 (30) 263677-63
E-Mail: bvd-gs@bvdnet.de
Thomas Spaeing
BvD-Vorstandsvorsitzender
Telefon: +49 (30) 26367760
E-Mail: bvd-geschaeftsstelle@bvdnet.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.