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Endspurt zur DS-GVO mit qualifizierten Datenschutzbeauftragten

Engpass überwunden – BvD listet externe Datenschutz-Experten auf.

Für die letzten Wochen vor der Anwendung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ab 25. Mai empfiehlt der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Unternehmen und Behörden, qualifizierte fachkundige Berater heranzuziehen. Zwar habe es durch einen sprunghaften Anstieg der Nachfrage vor allem in den vergangenen drei Monaten einen Engpass bei qualifizierter Beratung gegeben. „Wir erhalten aber von unseren Mitgliedern Signale, dass sie wieder Aufträge annehmen können“, sagte BvD-Vorstand Thomas Spaeing.

Zugleich warnte er vor einer Wald- und Wiesenberatung. Denn mit der Nachfrage stiegen laut Spaeing auch die Qualifizierungsangebote. „Aber nicht in allen Fällen erscheint die Qualität sichergestellt.“ Der BvD tritt deshalb für EU-weit standardisierte Qualifikationsprofile ein. Mit seinem eigenen „Beruflichen Leitbild der Datenschutzbeauftragten“ erarbeitete er bereits solche Qualitätskriterien. „Generell lässt sich sagen: Je komplexer die Verarbeitungsvorgänge und der erforderliche Datenschutz, desto höher die Anforderungen an Qualifikation und Fachwissen“, sagte Spaeing.

Für interessierte Unternehmen und Behörden bietet die BvD-Geschäftsstelle in Berlin eine Übersicht mit externen Fachleuten an, die sich auf dieses Berufsbild verpflichteten.

Spaeing ist überzeugt, dass sich die Nachfrage nach dem Start der DS-GVO „auf ein gesundes Maß“ einpendeln werde. In den zurückliegenden Monaten hätten zu viele Firmen zu viel aufholen müssen. „Künftig werden sich mehr Unternehmen von vornherein an den rechtlichen Anforderungen zur Datenverarbeitung orientieren, der Beratungsbedarf dürfte also etwas sinken.“

Wie bisher müssen auch künftig Unternehmen ab zehn Personen, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) berufen. Das gilt auch für kleinere Unternehmen, die in der Markt- und Meinungsforschung tätig sind, oder wenn die Verarbeitung besondere Risiken für die Betroffenen birgt. Neu ist, dass auch solche Unternehmen einen DSB ernennen müssen, die umfangreich, systematisch oder regelmäßig Personen überwachen oder besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten verarbeiten. Zudem müssen ab 25. Mai alle öffentlichen Stellen einen Datenschutzbeauftragten berufen. Dies trifft vor allem jene Landesbehörden, deren Landesdatenschutzgesetze dies bislang nicht vorsahen.

Am 25. und 26. April treffen sich DSB sowie Fachexperten aus ganz Deutschland zu den BvD-Verbandstagen 2018 in Berlin. Sie diskutieren mit Gästen aus Politik, Wirtschaft und den Aufsichtsbehörden unter anderem über noch offene Fragen zur Anwendung der DS-GVO.

Am 25. April verleiht der BvD erstmals den Datenschutz-Medienpreis (DAME) für Bewegtbild-Produktionen, die Datenschutz für alle verständlich und anschaulich erläutern. Die Preisverleihung der mit 3.000 Euro dotierten Auszeichnung findet am Abend statt.

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