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Stromrationierung für Elektroautos? Drosselung? Zwangsabschaltung? – Spitzenglättung beim Laden

Ein funktionierendes Stromnetzwerk ist Grundvoraussetzung für die Mobilität, in der Ladestrom überall und jederzeit dezentral zur Verfügung steht. Je mehr Ladestationen für Elektroautos zum Einsatz kommen, umso größer ist die Gefahr einer temporären Netzüberlastung. Daher besteht die Notwendigkeit, bei zeitweiliger Überbeanspruchung des Netzes die Ladespitzen zu glätten.

In Großbritannien ist ab Mai 2022 geplant, private Ladestationen für 9 Stunden am Tag den Ladevorgang per Fernsteuerung zu blockieren. Zwischen 8 und 11 Uhr vormittags sowie 16 bis 22 Uhr. Aktuell gibt es erst ca. 300.000 Elektroautos in Großbritannien und dennoch werden jetzt schon Maßnahmen zur Vermeidung einer Netzüberlastung ergriffen.

Ein Upgrade der Stromnetzwerke muss auch für die neu zu bildende Regierung in Deutschland oberste Priorität erhalten, will man den vermeintlichen und temporären Total-Kollaps vermeiden.

Ähnlich wie in Großbritannien hatte auch Deutschland einen Gesetzentwurf für die „Spitzenglättung“ (von bis zu zwei Stunden pro Tag) in der Schublade. Nach Bekanntwerden der Details zog Wirtschaftsminister Peter Altmaier Anfang des Jahres den Plan zurück. So kurz vor den Wahlen befürchtete man wohl erhebliche Nachteile und Häme bei der aktuell forschen Vorgehensweise für eine emissionsfreie Umweltpolitik. Auch die Autoindustrie hatte diese Pläne vehement kritisiert.

Der Plan ist nicht vom Tisch. Wir werden auch nicht drum herumkommen. Neben den Zwangsladepausen sollen nicht nur Wallboxen remote gesteuert werden können, sondern auch Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen. Alternativ wäre auch eine temporäre Reduzierung der Leistung möglich, wenn die technischen Voraussetzungen hierfür vorhanden sind.

Tatsache ist aber auch, dass auch eine flexible Anschlussnutzung für diejenigen vorgeschlagen wurde, die nicht unbedingt jederzeit eine verfügbare Anschlusskapazität benötigen und diese hierfür auch finanzielle Vorteile erfahren sollen. Das Fehlen dieses Punktes in den Diskussionen zeigt einmal mehr die emotionale Bandbreite dieses Themas.

Die, die für sich eine Insellösung oder autonome Stromversorgung ausbauen, sind hier neben dem Steuervorteil (vgl. CO2-Steuer) ein weiteres Mal klar im Vorteil.

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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Bei über 1.000 Fachbeiträgen können wir hier nicht alle Themen vorstellen. Daher finden Sie hier einen kleinen Auszug aus unserer Arbeit und würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben uns näher kennenzulernen:

  • Netzoptimierung – Maßnahmen der deutschen Verteilnetzbetreiber 2020

"Die Statistik zeigt die Anzahl der Verteilnetzbetreiber nach angewandten Maßnahmen zur Netzoptimierung und Netzverstärkung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland im Jahr 2020. Zum 1. April 2020 bauten 226 deutsche Verteilnetzbetreiber (VNB) Parallelsysteme."

  • Stromnetzbetreiber – Anzahl in Deutschland bis 2020
  • Verteilnetzbetreiber
  • Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland

"Übertragungsnetzbetreiber sind Dienstleistungsunternehmen, die die Infrastruktur der überregionalen Stromnetze zur elektrischen Energieübertragung operativ betreiben, für bedarfsgerechte Instandhaltung und Dimensionierung sorgen und Stromhändlern/-lieferanten diskriminierungsfrei Zugang zu diesen Netzen gewähren. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, bei Bedarf Regelleistung zu beschaffen und dem System zur Verfügung zu stellen, um Netzschwankungen, die sich durch ein Missverhältnis zwischen zu einem Zeitpunkt erzeugter und verbrauchter elektrischer Energie ergeben, möglichst gering zu halten."

  • Innovationsprämie für die Elektromobilität
  • Höhere Förderung für Elektro-Fahrzeuge

"So erhalten reine E-Autos künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro; Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 Euro."

  • Vorbild ‚Spitzenkappung‘ – Die Niederspannungsnetze besser auslasten und steuern
  • Flexibilität soll sich (auch) finanziell lohnen

"Verbraucher, die flexibel reagieren können, sollten belohnt werden, wenn sie ihre Flexibilität netzorientiert einsetzen. Bereits heute erhält laut § 14a EnWG ein Verbraucher, der einer Steuerung durch den Netzbetreiber zustimmt, eine Ermäßigung bei den Netzentgelten. Dieser Mechanismus sollte ausgebaut und weiterentwickelt werden und künftig als Regelfall für alle Netzanschlüsse mit flexiblen Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung Anwendung finden. Für den Netznutzer entsteht damit die Möglichkeit, das für ihn passende Netznutzungsprodukt zu wählen."

  • Ein flexibler Netzanschluss für flexible Verbraucher
  • Umbau zu Smart Grids: Smart Metering & Roadmap für intelligente Energienetze der Zukunft

"Die Digitalisierung der Energienetze ist zentrale Voraussetzung für die Netzintegration von Erneuerbaren Energien und Elektromobilität. Dazu veröffentlichte das BMWi und das BSI am 29.01.2019 gemeinsam die Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung der Energiewende. Diese Roadmap enthält den Arbeitsplan für den Umbau der Energienetze zu sog. „Smart Grids“. Ziel ist die Vernetzung aller Akteure der Stromversorgung im intelligenten Energienetz der Zukunft.

Grundlage für die Roadmap ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW). Das GDEW hat Smart Metering in Deutschland neu definiert und ein wichtiges Signal für ein zukunftstaugliches Energienetz gesetzt. Es beruht auf vier Eckpfeilern: Standardisierung, Datenschutz und Datensicherheit, Investitionssicherheit und Akzeptanz."

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