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Solarcarport: Solar Carport oder Photovoltaik (PV) Solaranlage auf Flachdach bauen – Anlage aus Kiel, Lübeck, Flensburg oder Neumünster gesucht?

Fordern und nicht fördern ist das Schlagwort der Stunde. Stand 1. April 2021 gibt es gut über 700.000 Plug-in-Hybrid Fahrzeuge und Elektroautos. Das heißt, dass bereits im Monat April 2021 eine 300 %-ige Steigerung zum gesamten Vorjahr 2020 erreicht wurde.

Wenn wir von Förderung reden, dann steht eine Förderung immer in Wechselwirkung mit den Ereignissen. Im Bereich Elektromobilität aber besteht eine akute Unterversorgung von Ladestationen und Ladepunkten, sodass eine Forderung für die notwendigen Kapazitäten zum Ausbau der Elektromobilität notwendig ist und gleichzeitig auch eine Herausforderung für die gesamte Wirtschaft darstellt.

Die Anzahl der Straßentankstellen ist im Vergleich in den vergangenen zehn Jahren zurückgegangen. Die Zahl fiel von 14.410 im Jahr 2010 kontinuierlich auf 14.089 im Jahr 2020. Gegensätzlich entwickelt sich die Anzahl der Ladepunkte in Deutschland, von 2012 bis 2021 verzehnfachte sich ihre Zahl nahezu. Mit dem verstärkten Aufkommen von Elektroautos wird die Zahl der Ladestationen auch zukünftig weiterwachsen.

Während eine Ladestation aus ein oder mehreren Ladepunkten besteht, ist der Unterschied zu einem Ladepunkt der, dass an einem Ladepunkt zur gleichen Zeit immer nur ein E-Fahrzeug geladen werden kann. Eine Ladestation kann daher aus einem oder mehreren Ladepunkten bestehen.

Ladesäulen sind neben Wallboxes ein Teil der Ladepunkte. Insgesamt gibt es derzeit über 39.500 Ladepunkte (Stand Februar 2021).

Passend dazu:

39.500 Ladepunkte gegenüber 14.000 Tankstellen sieht nur auf den ersten Blick sehr gut aus. Tatsache aber ist, dass an Tankstellen weitaus schneller und mehr Fahrzeuge gleichzeitig betankt bzw. geladen werden können. Schätzungen zufolge können E-Auto Ladestationen derzeit nur 10 % des Leistungsniveaus im Vergleich zu Tankstellen abdecken. Erschwerend kommt noch die lückenhafte Infrastruktur an Lademöglichkeiten hinzu. Wenn man noch berücksichtigt, dass noch der Anteil an E-Autos zum täglichen Verkehr weitaus geringer ist. Die Problematik steigt umso mehr, wenn der Anteil an E-Autos in den nächsten Jahren wächst, wovon auszugehen ist.

Mit einer Solarpflicht und den Ausbau von Solarcarports an offenen Parkmöglichkeiten soll dem entgegengewirkt werden. Generell soll mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien schwerpunktmäßig mit SolarparksSolarfelder und Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Ausbau und die Entwicklung forciert werden. Nicht mit dem berühmten Strom aus der Steckdose, sondern mit Solarcarports und Ladestationen wird die emissionsfreie Zukunft des Verkehrs und seiner Infrastruktur logisch wie konsequent eingeleitet. Ob eine Solarpflicht hierfür Sinn macht, darüber wird noch gestritten. Tatsache aber ist, dass das Interesse für Solaranlagen in der Bevölkerung noch nicht so weit verbreitet ist. Viele denken zwar umweltbewusst und sind ökologisch interessiert, das Interesse an Solaranlagen selbst ist bei knapp unter 50 % von 2013 bis jetzt relativ gleichgeblieben. Es ist schon richtig, dass jeder seinen Teil zur emissionsfreien Umwelt beiträgt und nicht abwartet, dass der Strom aus der Stückdose emissionsfreier und grüner wird.

Um die Lademöglichkeiten zu erhöhen und gleichzeitig den Ladestrom von der Sonnenenergie zu beziehen, kommen nun vor allem die offenen Parkplätze ins Spiel.

Was sind offene Parkplätze?

Damit sind nicht öffentliche Parkplätze gemeint. Bei offenen Parkplätzen handelt es sich zumeist um:

  • Eine an den Seitenwänden offene Abstellmöglichkeit, keine Scheune oder Schuppen o. ä.
  • Carports, überdachte Stellplätze
  • Nicht überdachte Stellplätze
  • Parkmöglichkeit auf einem Grundstück
  • Außenparkplätze

Passend dazu:

In Baden-Württemberg betrifft das alle offene Parkplätze ab einer Zahl von 75 Parkmöglichkeiten. Im § 8b des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg ist definiert, dass “über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren” ist. Es gibt keine Ausweichmöglichkeit wie bei der Pflicht von Photovoltaikanlagen für neue Nichtwohngebäude.

Die Lösung ist das HELIOS Solarcarport-System von T.Werk:

  • Schnelle und einfache Montage
  • Stabiles Streifenfundament als Anfahrschutz
  • Individuell anpassbares Design (Farbe, Materialien, Oberfläche, Größe u. a.)
  • Montage von Ladesäulen und Wechselrichter jederzeit möglich
  • Skalierbar & modular: Als Einzel-, Doppel- oder beliebig skalierbares Reihencarport verfügbar
  • Schon in der Standardausführung für sehr hohe Wind- und Schneelasten einsetzbar (sk= 2,2 kN/m²)
  • Extra große und breite Parkplätze und sehr leichtes Einparken durch Stützen in W-Form
  • Hochwertige Ausführung für gehobene und langlebige Ansprüche: Feuerverzinkte Stahlkonstruktion (DIN EN 10346, DIN EN 1461)

Wer daran denkt, für seinen Firmenstandort und/oder offene Parkplätze in einen Solarcarport zu investieren, dem ist auch eine Solaranlage auf das Firmendach zu empfehlen. Die Ausnutzung jeglicher Energiepotenziale für eine emissionsfreie und autonome Stromversorgung ist auch ein Wettbewerbsvorteil und die Sicherung von Marktanteilen.

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Ladesäulen und Ladeinfrastruktur

Mit einem Solarcarport allein ist es nicht getan. Grundlegende Fragen müssen geklärt werden. Soll die gewonnene Energie im Netz eingespeist oder in Energie- bzw. Stromspeichern geparkt werden? Wie sind die Lastgangprofile, die technischen Anschlussbedingungen, Anzahl der Ladesäulen, Standzeit der Fahrzeuge und letztendlich die festgelegte Gesamt-PV-Leistung? Wir werden die Ladungen mit der Firma notiert, wenn der Mitarbeiter seinen Firmenwagen von zu Hause aus auflädt? Das sind Fragen, mit denen wir uns in Zukunft beschäftigen müssen. Es ist anders, wie wir es heute noch gewohnt sind.

Passend dazu:

 

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