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Orientierung im Paragrafendschungel: Neues Merkblatt bietet Übersicht der Regelungen zu Rufanlagen

Dem Laien aus dem Alltag besser bekannt als „Schwesternruf“ – bieten in unterschiedlichen Einsatzbereichen eine bewährte Möglichkeit, stillen Alarm auszulösen, Abläufe zu organisieren und auf Notfallsituationen zeitnah zu reagieren. Einsatz findet das elektro-optische Meldesystem vor allen Dingen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in denen es Patienten die Möglichkeit bietet, bei Service-Bedarf oder in Notfallsituationen Hilfe herbeizurufen, ohne dass zu diesem Zweck ein umfassender akustischer Alarm ausgelöst werden muss. Als Kombination aus einem vom Patienten oder Bewohner zu bedienenden Signalgeber, zum Beispiel einem vom Krankenbett aus erreichbaren Taster, und einem außerhalb des Patientenzimmers für das Pflegepersonal sichtbaren Licht ermöglicht der „Patientenruf“ eine effiziente Kombination planbarer Arbeitsabläufe mit einer erforderlichen Rufbereitschaft. Darüber hinaus können Lichtrufanlagen zur Informationsübermittlung genutzt werden, indem sie zum Beispiel optisch anzeigen, ob sich eine Pflegekraft in einem Patientenzimmer befindet. Außerdem kann die erforderliche Technik so erweitert werden, dass zum Beispiel die Bedienelemente einer Lichtrufanlage zusätzlich zur Steuerung von anderen Systemen wie dem Radioempfang oder der Steuerung eines TV-Gerätes genutzt werden können. Dabei muss jedoch immer die Kernfunktion des Lichtrufs im Vordergrund stehen und darf durch zusätzliche Funktionen nicht beeinträchtigt werden. Der Lichtruf muss in diesem Sinne immer über einen Notbetrieb verfügen, der seine Funktionsfähigkeit sicherstellt.

Rufanlagen im Heimrecht: Bundesländer regeln im Rahmen der DIN VDE 0834

Grundlegend geregelt ist der Einsatz von Rufanlagen in der DIN VDE 0834. Sie beschreibt im Detail das anwendungstechnische Umfeld, in dem Lichtrufanlagen zum Einsatz kommen und welche Bedingungen diese erfüllen müssen. Hierzu zählen neben der Pflicht zur Ausrüstung jedes vorhandenen Patientenbettes auch Aspekte wie die optische Gestaltung der erforderlichen Ruftaste, der Einsatz eines für den Patienten sichtbaren Aktivierungssignals (Beruhigungslicht), bis hin zur Festlegung der Zeitspanne zwischen Rufauslösung und Meldung beim Pflegepersonal.

Zur Stärkung des Subsidiaritätsprinzips wurde bereits im Jahr 2006 die Föderalismusreform verabschiedet. Sie verschafft den Bundesländern in zahlreichen Bereichen zusätzliche unabhängige Entscheidungskompetenz in Gesetzgebung, Bildung und verschiedenen Rechtsbereichen. Als Teil dieser Reform wurde auch das bis dahin vom Bund verantwortete Heimrecht an die Bundesländer übertragen. Seine Kernaufgabe besteht im Schutz alter Menschen in Heimen und der hierfür erforderlichen Mindestanforderungen an Ausstattung und Organisation betroffener Einrichtungen.

Das Heimrecht regelt auch Details des Einsatzes von Rufanlagen. Für Verantwortliche, Planer und Fachbetriebe bedeutet dies, dass bei der Planung technischer Einrichtungen die jeweils geltenden Regeln und Verordnungen der zuständigen Bundesländer berücksichtigt werden müssen.

Einen kompakten Überblick über die jeweiligen Regelungen in Verbindung mit der DIN VDE 0834 bietet das vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI e. V.) gemeinsam mit dem BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e. V. und dem Verband für Sicherheitstechnik (VfS) veröffentlichte Merkblatt 33025:2024-11 „Übersicht der Regelungen zu Rufanlagen nach  DIN VDE 0834 in den Bundesländern“.

Fachplaner für Rufanlagen nach VDE 0834 mit UDS Beratung

Mit dem Online-Seminar „Fachkraft/Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834“ bietet UDS Beratung im Rahmen einer eintägigen Schulung Einblicke in Gesetze und Normen für Rufanlagen und vermittelt Teilnehmenden das relevante Fachwissen. Erläutert werden die Funktionsweise von Rufanlagen in Abgrenzung zu anderen, verwandten Systemen. Zielsetzung der Schulung ist die Vermittlung des erforderlichen Know-hows für eine fach- und sachgerechte Planung, Projektierung und Errichtung sowie darüber hinaus für die Inbetriebnahme mit anschließender langfristiger Inspektion, Wartung und Instandhaltung. Das Seminar schließt mit der Sachkundeprüfung zur Fachkraft/Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und berechtig damit zu deren Errichtung und Instandhaltung.

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