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Gebäudeenergiegesetz heute und morgen – so werden Ihre Gebäude klimaneutral

Am 01.01.2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft.
Nach der Novellierung 2022, die sich im Wesentlichen mit Neubauten befasste, beinhaltet die neue Novellierung vor allem Anforderungen an Heizungsanlagen sowie Anforderungen an den Wärmeschutz von Nichtwohngebäuden. Als Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik enthält es wichtige Regelungen, um das Ziel des nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Deutschland bis zum Jahr 2045 zu realisieren.
Im Rahmen des im Oktober 2023 neu konzipierten Intensivseminars wird ein besonderer Fokus auf die Vorgaben an die Heizungstechnik gelegt.

Erfahren Sie mehr über diese aktuelle Rechtsgrundlage.
Als Referenten konnte hierfür Herr Brieden-Segler von der e&u energiebüro GmbH in Bielefeld gewonnen werden.
Der Referent erläutert Ihnen die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sowie die Bezüge zur kommunalen Wärmeplanung. Er veranschaulicht die Änderungen und Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen und geht insbesondere auf die kommunalen Besonderheiten ein.
Sie erhalten praxistaugliche Tipps und Hinweise. Die im September 2023 beschlossenen Novellierungen des Gebäudeenergiegesetzes werden ebenso behandelt wie die in den kommenden Jahr zu erwartenden grundlegenden weiteren Anforderungen des EU, die diese im Rahmen des Planes zur Klimaneutralität ins Auge fasst.

Informieren Sie sich praxisnah und bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.

Lernziele

  • Ausgangslage: von den EU-Gebäuderichtlinien 2010 und 2018 sowie der EnEV zum GEG
  • Veränderte Anforderungen bei Neubauten und Sanierungen sowie bei der Erweiterung und Änderung von Gebäuden
  • Anforderungen an Heizungsanlagen bei Neubau und Bestandssanierung (65-%-Regel)
  • Anforderungen an Wärmenetze
  • Kommunale Wärmeplanung und GEG
  • Energiebilanzierung und Bewertung von Energieträgern
  • Berechnung von Anlagen erneuerbarer Energien und KWK-Anlagen
  • Drohende Ordnungswidrigkeiten
  • Ausblick auf die weitere Entwicklung bis 2030 vor dem Hintergrund schärferer EU-Vorgaben und der Planungen der Bundesregierung
  • Fördermöglichkeiten

Zielgruppen

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Bauordnungsämter sowie der Wohnungsbaugesellschaften; Architektinnen und Architekten, Fachplanerinnen und Fachplaner, Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, Energieberaterinnen und Energieberater, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Energieagenturen, wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle Energiewende-Interessierte mit Vorkenntnissen.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 25 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Seit 2020 stehen auch Großwärmepumpen und Kalte Nahwärmenetze im Fokus. Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen, Groß-Wärmepumpen und Freiflächen-PV-Anlagen erläutert.

Marktanalysen werden für BHKW erstellt. So wird im Sommer 2024 die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2024/25" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Linkedin sowie auf Youtube.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.energie.events) über BHKW- und Energie-Themen mit mehr als 40 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Jahr wahrgenommen.

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