Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Beruflich Qualifizierte: Mit der Eignungsprüfung direkt zum Masterstudium

Im Zuge der Kultusministerkonferenz zur Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte 2009 haben die Bundesländer ihre Hochschulgesetze angepasst. Während sich Interessierte ohne schulische Studienberechtigung auf dieser Basis in der Regel für Bachelorstudiengänge einschreiben können, besteht in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, durch eine Eignungsprüfung und der Ausübung einer mehrjährigen beruflichen Tätigkeit, direkt ein Masterstudium aufzunehmen.

Die Hochschule Trier bietet dieses Zulassungsverfahren für ihren weiterbildenden, nicht-konsekutiven Master-Fernstudiengang Informatik an. Die Bildungsbiografien der Studierenden sind dabei vielfältig: Viele von ihnen haben zuvor schon ein informatikfernes Studium mit einem Bachelor, Master, Diplom, einer Promotion oder einem Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen, andere haben kein Abitur und sich bereits beruflich qualifiziert. Ohne Erststudium erfolgt der Zugang über die Eignungsprüfung.

Prof. Dr. Konstantin Knorr, Romy Thomm und Andrea Fischer befassen sich in einem wissenschaftlichen Artikel mit den Erfahrungen im Fernstudium Informatik an der Hochschule Trier in den vergangenen 20 Jahren. Sie analysieren die Abschlussnoten von mehr als 300 Studierenden mit und ohne Eignungsprüfung und gehen auf Basis einer webbasierten Umfrage aus dem Mai 2023 auf die Rückmeldungen von Studierenden mit Eignungsprüfung ein.

Für den Notenvergleich wurde der Zeitraum von Januar 2002 bis Januar 2023 berücksichtigt, in dem 313 Personen einen Master- oder Diplomabschluss erreicht haben. Rund 30 Prozent dieser Absolventinnen und Absolventen erhielten über die Eignungsprüfung Zugang und schnitten leicht besser ab, als Studierende, die bereits zuvor einen Bachelorabschluss erworben haben.
An der Umfrage nahmen knapp 43% der angeschriebenen Personen teil, als Ziel für die Auswahl des Fernstudiums nannten sie am häufigsten die folgenden drei Gründe: spezielles Fachwissen erwerben, die Übernahme von Führungspositionen und eine berufliche Neuorientierung. Zudem war keine der befragten Personen arbeitssuchend gemeldet, dieser Aspekt zeigt die guten beruflichen Perspektiven für die Absolventen.

Prof. Dr. Konstantin Knorr, Studiengangsleiter für den Fachbereich Informatik an der Hochschule Trier, zieht folgendes Fazit: „Wir können anhand unserer Erfahrungen und Studien bestätigen, dass die Öffnung von weiterbildenden Masterstudiengängen für beruflich Qualifizierte für mehr Bildungsgerechtigkeit beim Hochschulzugang und beim -studium sorgt.“

Auf Basis ihrer Analyse befürworten Prof. Dr. Konstantin Knorr, Romy Thomm und Andrea Fischer den Zugang für beruflich Qualifizierte über die Eignungsprüfung in den Fernstudiengang Informatik an der Hochschule Trier. Sie sprechen sich dafür aus, die Übertragbarkeit ihrer Ergebnisse auch mit Blick auf konsekutive Masterstudiengänge zu untersuchen.

Weiterführende Informationen zum Master-Fernstudiengang Informatik M.C.Sc. und zur Eignungsprüfung finden Sie unter:
https://www.zfh.de/studium/hochschule-trier/informatik-aufbaustudium-mcsc-119/
https://www.hochschuletrier.de/informatik/fernstudium/studium/masterfernstudium/mcsc

Der komplette wissenschaftliche Artikel ist in Ausgabe 2024/1 der Zeitschrift „Lehre. Lernen. Digital!“ erschienen.
Quellenangabe: K. Knorr, R. Thomm, A. Fischer: "Erfahrungen mit der Eignungsprüfung als Zugang für beruflich Qualifizierte zum Masterstudium", Lehre. Lernen. Digital, Jg. 5, Ausgabe 1, 2024, Seiten 2-8
Für ergänzende Informationen über den wissenschaftlichen Artikel steht Ihnen Romy Thomm zur Verfügung: r.thomm@inf-hochschule-trier.de

Über zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund

Das zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund bildet gemeinsam mit 21 staatlichen Hochschulen den zfh-Hochschulverbund. Das zfh ist eine wissenschaftliche Institution des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz und basiert auf einem 1998 ratifizierten Staatsvertrag der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland. Neben den 15 Hochschulen dieser drei Bundesländer haben sich weitere Hochschulen aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dem Verbund angeschlossen. Das erfahrene Team des zfh fördert und unterstützt die Hochschulen bei der Entwicklung und Durchführung ihrer Fernstudienangebote. Mit einem Repertoire von über 100 berufsbegleitenden Fernstudienangeboten in betriebswirtschaftlichen, technischen/naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen ist der zfh-Verbund bundesweit größter Anbieter von Fernstudiengängen an Hochschulen mit akkreditiertem Abschluss. Alle zfh-Fernstudiengänge mit dem akademischen Ziel des Bachelor- oder Masterabschlusses sind von den Akkreditierungsagenturen ACQUIN, AHPGS, ASIIN, AQAS, FIBAA bzw. ZEvA zertifiziert und somit international anerkannt. Neben den Bachelor- und Masterstudiengängen besteht auch ein umfangreiches Angebot an Weiterbildungsmodulen mit Hochschulzertifikat. Derzeit sind über 6.000 Fernstudierende an den Hochschulen des zfh-Verbunds eingeschrieben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Telefon: +49 (261) 91538-0
Telefax: +49 (261) 91538-23
http://www.zfh.de

Ansprechpartner:
Ann-Christin Komes
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (261) 91538-35
E-Mail: a.komes@zfh.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel