Ganz oben auf der Sicherheits-To-do-Liste steht der richtige Kindersitz. „Damit Kinder im Auto optimal geschützt sind, müssen sie mit einem für sie geeigneten Rückhaltesystem ordnungsgemäß gesichert sein“, erinnert Jürgen Lebherz „und das auf jeder noch so kurzen Fahrt.“ In Deutschland dürfen Kinder bis zum Erreichen einer Körpergröße von 1,50 Metern oder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur in einem passenden Kindersitz mitfahren. Entscheidend ist bei der Wahl des Sitzes das Gewicht, nicht das Alter des Kindes.
Gruppe 0: bis zehn Kilogramm, Gruppe 0+: bis 13 Kilogramm, Gruppe I: neun bis 18 Kilogramm, Gruppe II: 15 bis 25 Kilogramm und Gruppe III: 22 bis 36 Kilogramm. Laut Weltgesundheitsorganisation verringert sich durch den richtigen Gebrauch eines geeigneten Kinderrückhaltesystems die Gefahr eines tödlichen Unfalls um 70 bis 80 Prozent.
Grundsätzlich unterliegen Kindersitze und Rückhaltevorrichtungen einer gesetzlich geregelten Zulassungsvorschrift. Aktuell müssen sie die Prüfnorm UN ECE Reg. 44/04 oder 129 (i-Sitze) erfüllen. Sitze nach der UN ECE Reg 44/03 sind ebenfalls noch zugelassen. „Wenn der Kauf einer Rückhalteeinrichtung ansteht, empfiehlt es sich, Tochter oder Sohn mitzunehmen. Ein Sitztestgarantiert dann, dass die Passform stimmt und das Kind es bequem hat“, gibt Lebherz zu bedenken: „Achten Sie außerdem darauf, dass der Kindersitz mit Gurthaken ausgestattet ist. Diese verhindern, dass der Beckengurt hochrutscht und so bei einem Auffahrunfall oder Ähnlichem Bauchverletzungen begünstigt.“
In den aktuellen Pkw-Modellen sind zumeist Isofix-Verankerungen eingebaut, mit denen man die entsprechenden Sitze schnell und mit nur einem geringen Risiko der Fehlbedienung fest verankern kann. Gibt es im Fahrzeug keine Isofix-Verankerungen oder ist der Sitz nicht mit diesem System kompatibel, erfolgt die Sicherung mit dem Sicherheitsgurt. „Die Montage gestaltet sich hier bei den meisten Sitzmodellen deutlich schwerer und damit auch fehleranfälliger“, schildert Lebherz seine Beobachtungen.
In allen Fällen müssen Autofahrer beim Einbau des Sitzes und bei der Sicherung der Kinder unbedingt die Vorgaben der Bedienungsanleitungen von Sitz und Fahrzeug beachten. Für kleine Kinder werden vermehrt so genannte Reboarder angeboten, also Sitze, bei denen das Kind entgegen der Fahrtrichtung sitzt. „Diese Position bietet im Falle einer Frontalkollision einen besseren Schutz der Wirbelsäule und des Nackens. Bei der Montage auf dem Beifahrersitz muss aber zwingend beachtet werden, dass der Beifahrerairbag abgeschaltet ist“, erinnert der TÜV SÜD-Fachmann.
Vom Kauf eines gebrauchten Sitzes rät der TÜV SÜD-Fachmann ab. „Man kann nicht sicher sein, ob der Sitz nicht bereits einen Unfall hatte oder verdeckte Mängel besitzt“, warnt Lebherz.
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 28.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
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