„Es besteht die Möglichkeit, auf einen Heckträger auszuweichen, der auf der Kugel einer Anhängerkupplung befestigt wird“, so der TÜV SÜD-Fachmann. Diese Träger sind in der Regel für zwei Fahrräder ausgelegt und dürfen meist maximal 60 Kilogramm tragen. Die Tragfähigkeit ist vom jeweiligen Heckträgersystem und den Freigaben der Hersteller abhängig. Allerdings will einkalkuliert werden, dass die Stützlast je nach Fahrzeug bei maximal 100 Kilogramm liegt und in keinem Fall überschritten werden darf. Die Höhe der Stützlast des entsprechenden Fahrzeugs ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld 13 aufgeführt. Dabei ist das Eigengewicht des Trägers, der zwischen rund 13 und 20 Kilogramm liegt, mit einzurechnen. Der E-Bike-Akku samt Zubehör sollte aufgrund der Masse des Akkus abmontiert und im Kofferraum untergebracht werden. Strixner: „Achtgeben sollte man ebenso auf die Schienenlänge. Speziell Pedelecs mit Mittelmotoren besitzen fast immer einen größeren Radstand als normale Fahrräder und brauchen daher längere Schienen mit mindestens 1,20 Meter Länge.“ Wie groß der tatsächliche Achsabstand des Bikes ist, kann man einfach mit einem Zollstock ermitteln.
Vor der Fahrt zum Ausflugsziel sollten die Elektrik und Mechanik der Pedelecs vor starker Verschmutzung und Nässe geschützt werden. Im Fachhandel werden dazu Schutzhüllen angeboten. Ebenfalls empfehlenswert ist ein Diebstahlschutz, um räuberische Spontanaktionen zu erschweren, wenn man bei einer Rast beispielsweise nicht ständig Auto und Räder im Augenmerk hat.
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