Mit der Implementierung des CBAM gehen Berichtspflichten, eine Registrierung als zugelassener Anmelder und der Kauf von Zertifikaten einher. Betroffen sind Produkte aus Aluminium, Eisen und Stahl sowie Wasserstoff, Düngemittel, Strom und Zement. Betrieben, die ihren gesetzlich verankerten Pflichten nicht nachkommen, drohen künftig erhebliche Strafen.
Die IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt Betriebe im Umgang mit der CBAM-Verordnung und hat für interessierte Unternehmen ein CBAM-Netzwerk ins Leben gerufen. Neben Informations- und Webinar-Angeboten bieten die IHKs hier die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und Herausforderungen sowie Lösungsansätze zu diskutieren.
Weitere Informationen und Anmeldung: www.saarland.ihk.de (Kennzahl 15.18398)
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de
stv. Geschäftsführer – Pressesprecher
Telefon: +49 (681) 9520-300
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: mathias.hafner@saarland.ihk.de