Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Haltungsform: Was man beim Einkauf wissen muss

Seit Kurzem gilt das neue Tierhaltungs-Kennzeichnungs-Gesetz. Es schreibt die Deklaration der Haltungsbedingungen für tierische Produkte vor. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kommt damit ein neues Siegel in den Handel. TÜV SÜD erklärt, welche Informationen künftig auf den Verpackungen zu finden sein werden.

Das Tierwohl in der Nutztierhaltung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein wichtiges Anliegen. Laut Ernährungsreport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 2023 interessieren sich 80 Prozent der Befragten für die Haltung der Tiere, aus denen das entsprechende Produkt hergestellt wurde. Die im August letzten Jahres in Kraft getretene, verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung hat zum Ziel, Tierhaltungsformen klar und transparent zu darzustellen.

Staatliches Siegel – zunächst für Schweine
Das staatliche schwarz-weiße Haltungssiegel werden Verbraucherinnen und Verbraucher voraussichtlich ab Sommer 2025 zuerst auf frischem Schweinefleisch aus Deutschland finden können, wenn es gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt verkauft wird. Im Lebensmittelhandel – egal ob stationär oder online – und den Fleischereifachgeschäften müssen dann fünf Haltungsstufen deklariert werden, wobei Stufe 5 für Bio-Haltung steht. Ausschlaggebend dafür ist die Haltungsform während der Mast der Tiere. Zuchtbetriebe müssen bereits bis August 2024 umfassende Angabe zu den Haltungsbedingungen an die zuständigen Behörden liefern. Erst nach einer behördlichen Prüfung darf das Siegel dann genutzt werden.

Etablierte privatwirtschaftliche Label bleiben
Tierwohl-Label sind für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland aber nichts neues. Es gibt freiwillige privatwirtschaftliche Kennzeichnungen, wie beispielsweise das vierfarbige Haltungsform-Label. Teilnehmende Betriebe kennzeichnen damit seit April 2019 vier verschiedene Haltungsformen. Im Sommer 2024 soll für die bisher in der Kategorie 4 geführten Biohaltung eine fünfte hinzukommen.
Künftig werden sich private Siegel und gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung ergänzen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden somit das altbekannte Haltungsform-Siegel und das neue staatliche Tierhaltungssiegel auf den Produkten finden.

Freiwillige Zertifizierungen für Lebensmittelqualität
Nicht nur Transparenz bei der Haltungsform, sondern auch Qualität in der gesamten Produktionskette sind für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in der Lebensmittelproduktion und -vertrieb durch Zertifizierungen nach freiwilligen Standards des QS-Systems. „Die freiwilligen Standards ergänzen die gesetzlichen Regelungen um wichtige Qualitätsaspekte“, erklärt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. „Auch diese Prüfzeichen finden Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin neben den genannten Tierhaltungs-Labeln auf den Lebensmitteln.“

Hinweis: Weitere Informationen zu den Leistungen von TÜV SÜD für Lebensmittelsicherheit unter www.tuvsud.com/lebensmittel.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 26.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel