Nichtsdestotrotz ließ sich die Stimme der Bevölkerung und der vielen Umweltorganisationen sowie landwirtschaftlichen Verbände in den finalen Änderungsvorschlägen hören. Die Kennzeichnung der neuen Gentechnik soll erhalten bleiben – das heißt, Verbraucher*innen und Bäuer*innen werden sich weiterhin entscheiden können, ob sie Gentechnik auf dem Acker oder auf dem Tisch haben wollen. Auch die Forderung, die Rückverfolgbarkeit von Gentechnikprodukten zu gewährleisten, sowie die Möglichkeit, diese bei Sicherheitsbedenken zu verbieten, sind ein Sieg im Sinne der Transparenz und Sicherheit. Andererseits wurden zentrale Forderungen, die eine angemessene Vorsorge im Umgang mit der neuen Gentechnik ermöglicht hätten, abgelehnt. So zum Beispiel die Bereitstellung eines Nachweisverfahrens als Bedingung für die Zulassung von NGT-Produkten.
Die teilweise widersprüchlichen Änderungsvorschläge sowie die knappen Ergebnisse in den Abstimmungen haben gezeigt, dass die Abgeordneten im EU-Parlament weit von einem Konsens bezüglich der neuen Gentechnik entfernt sind. Eine starke Minderheit kämpft weiterhin für einen respekt- und verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien in der Landwirtschaft und lässt sich nicht von der Industrie-Lobby aus der Ruhe bringen. Diese positive Nachricht lässt sich auch aus den bisherigen Verhandlungen im EU-Rat vernehmen. Hier ist bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung zu dem Deregulierungsvorschlag der EU-Kommission gefallen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird sich diese auch erst nach der Europawahl 2024 finden.
Trotz des enttäuschenden Zuspruchs im EU-Parlament bleibt weiterhin die Hoffnung, dass Entscheidungsträger*innen sich für eine ökologische, sozial gerechte und wissenschaftlich fundierte Regulierung der neuen Gentechniken einsetzen. Im Wahlkampf werden Wähler*innen ihre Stimme also weiterhin in die Debatte einbringen müssen. Bis dahin werden wir unsere Informationskanäle nutzen, um die komplexe Debatte weiterhin sachlich und wissenschaftsbasiert aufzuarbeiten.
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