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Spezialisierte Schulung der Unternehmensberatung Wenzel: Verantwortliche Person SAA nach DIN 14675

Die Unternehmensberatung Wenzel informiert über eine spezialisierte Schulung zur "Verantwortlichen Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675". Das Angebot richtet sich an alle, die ihre Kenntnisse im Bereich Brandschutz erweitern möchten.

Schulungsinhalte und Vorteile:

Die Schulung erstreckt sich über zwei Tage und vermittelt alle erforderlichen Kenntnisse für die Prüfung zur Verantwortlichen Person für Sprachalarmanlagen. Teilnehmer profitieren von einer hohen Erfolgsquote sowie positiven Rückmeldungen, die die Kompetenz der Schulungsinhalte und des Schulungspersonals hervorheben.

Prüfungsdetails und Termine:

Die Prüfung zur Verantwortlichen Person für Sprachalarmanlagen ist für den 05. März 2024 in Hannover und den 06. März 2024 in Würzburg geplant. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung besitzt eine lebenslange Gültigkeit und dokumentiert die erworbenen Kompetenzen. Die Schulung im Februar findet vom 26.-27. statt.

Hintergrund zu Sprachalarmierung:

Sprachalarmierung ist die Form der Alarmierung, in der wir menschliche Sprache verwenden, im Gegensatz zu einer Signalalarmierung. Der Vorteil liegt darin, klipp und klar auszudrücken, was zu tun und was zu unterlassen ist. Das ermöglicht eine potenziell schnellere Evakuierung im Vergleich zur herkömmlichen Sirenenalarmierung.

Sprachalarmierung sollte in Gebäuden mit öffentlichem Charakter implementiert werden, wie Kaufhäusern, Hotels und Schulen, wo sie eigentlich unerlässlich ist. Im Vergleich zur eindimensionalen Darstellung durch Sirenen bietet die Sprachalarmierung eine präzise Anleitung für eine effiziente Evakuierung. Eine Sirene kennt eigentlich nur eine eindimensionale Darstellung von Alarm. Sprachalarmierung, wie oben bereits geschrieben, bietet eine klare Ansage – so wird es gemacht und so wird es nicht gemacht. Das ist sehr wahrscheinlich in den meisten Fällen die schnellere Form der Evakuierung.

Offiziell ist der Begriff Sprachalarmierung erst im Jahr 2007 verankert worden, mit dem Aufkommen der entsprechenden Norm 0833 Teil 4. Vorher hat es aber natürlich schon Sprachalarmierung gegeben. In der Norm 0334 ist Sprachalarmierung immer in Kombination mit einer Brandmeldezentrale zu sehen.

Die Bewertung eines Sprachalarmsystems hängt entscheidend davon ab, wie leicht es von euch Benutzern gehandhabt werden kann, wie schnell ihr es versteht und wie wenig Schulungszeit erforderlich ist, um effizient damit umzugehen. Die Priorität sollte auf einfacher Bedienbarkeit und minimalem Schulungsaufwand liegen, um eine reibungslose Nutzung sicherzustellen.

Aktuelle Entwicklungen in der Normung:

Es gibt einen neuen Entwurf für die DIN VDE 0833-4 bezüglich Sprachalarmierung bei Bränden, der im Februar 2023 erschienen ist. Er enthält Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version von 2014.

Die Unternehmensberatung Wenzel lädt interessierte Sicherheitsexperten ein, sich für die Schulung anzumelden und damit einen Beitrag zur Optimierung moderner Sicherheitsstandards zu leisten.

Weitere Infos finden Sie auf der Website der Unternehmensberatung Wenzel:
https://www.din-14675.de/verantwortliche-person-saa/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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