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Bildungsfreistellung: Erleichterung bei Beantragung

Bildungsfreistellung – auch Bildungsurlaub oder Bildungszeit – ist zusätzlicher, bezahlter Urlaub, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zum Zweck einer Weiterbildung gewähren. Auch Fernstudierenden im zfh-Verbund steht in vielen Fällen eine Freistellung von der Arbeit zu. Das gilt für die Zeit der Präsenzphasen an den Hochschulen, aber auch für online durchgeführte Veranstaltungen.

Gesetze zur Bildungsfreistellung, zu Bildungsurlaub oder -zeit regeln entsprechende Voraussetzungen, die in den einzelnen Bundesländern variieren. Maßgeblich hierfür ist der Ort des Arbeitsplatzes. Dabei sorgen die Bildungsträger für eine Anerkennung ihrer Weiterbildungsangebote nach dem jeweiligen Gesetz. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können die Teilnehmenden bei ihren Arbeitgebern eine Bildungsfreistellung, einen Bildungsurlaub oder eine Bildungszeit beantragen.

Um das Verfahren möglichst unkompliziert zu gestalten, steht den Fernstudierenden im zfh-Verbund ab sofort ein moderndes Tool zur Verfügung: Die benötigten Formulare werden nun automatisch und individuell zugeschnitten generiert und sind digital auf der Homepage abrufbar.

Die Optimierung im Bereich der Bildungsfreistellung wurde durch das Projekt "Bildungsfreistellung – Modernisierung des Services für Studierende, der internen Abläufe und der Datengenerierung" möglich. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) hat dieses Projekt gefördert. Die Finanzierung erfolgte im Rahmen der Förderrichtlinie zur Programmlinie 2 „Student life Cycle“ Fördermaßnahme (D) „Stärkung der digitalen Strukturen, Kompetenzen und Prozesse an den Hochschulen einschließlich der Verwaltungen“. Das Projekt wurde jetzt vom zfh erfolgreich abgeschlossen.

Nachhaltige Digitalisierung und Automatisierung sorgen nun für eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Die Erwartungen der Studierenden, schnell und unkompliziert digital an die nötigen Informationen, Bescheide und Unterlagen zu gelangen, werden erfüllt. Das zfh hat dazu ein datenbankbasiertes Formularmanagement auf Basis seines bereits etablierten Studienfinders aufgesetzt.
Auch für das zfh als Bildungseinrichtung wird die Arbeit im Hinblick auf die Berichtspflicht gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) erleichtert. Die Daten, die das zfh dafür benötigt, sind in den Prozess integriert und werden aus den Angaben der Fernstudierenden generiert.

Über zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund

Das zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund bildet gemeinsam mit 21 staatlichen Hochschulen den zfh-Hochschulverbund. Das zfh ist eine wissenschaftliche Institution des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz und basiert auf einem 1998 ratifizierten Staatsvertrag der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland. Neben den 15 Hochschulen dieser drei Bundesländer haben sich weitere Hochschulen aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dem Verbund angeschlossen. Das erfahrene Team des zfh fördert und unterstützt die Hochschulen bei der Entwicklung und Durchführung ihrer Fernstudienangebote. Mit einem Repertoire von über 100 berufsbegleitenden Fernstudienangeboten in betriebswirtschaftlichen, technischen/naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen ist der zfh-Verbund bundesweit größter Anbieter von Fernstudiengängen an Hochschulen mit akkreditiertem Abschluss. Alle zfh-Fernstudiengänge mit dem akademischen Ziel des Bachelor- oder Masterabschlusses sind von den Akkreditierungsagenturen ACQUIN, AHPGS, ASIIN, AQAS, FIBAA bzw. ZEvA zertifiziert und somit international anerkannt. Neben den Bachelor- und Masterstudiengängen besteht auch ein umfangreiches Angebot an Weiterbildungsmodulen mit Hochschulzertifikat. Derzeit sind 6.575 Fernstudierende an den Hochschulen des zfh-Verbunds eingeschrieben.

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