Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Eine Ära geht zu Ende – EU verbannt Leuchtstoffröhren

Leuchtstoffröhren der gängigen Bauformen T8 sowie T5 dürfen in der EU seit dem 25. August nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Gut, wer für sein Unternehmen einen Vorrat angelegt hat. Besser beraten ist jedoch, wer eine Umrüstung plant. „Anlagenbetreiber, die sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, sollten dringend damit beginnen. Denn jeder Vorrat geht irgendwann zur Neige“, rät Dr. Jürgen Waldorf von der Brancheninitiative licht.de. 

Eine LED-Sanierung lohnt sich: Nach anfänglicher Investition sinken die Kosten für Energie und Wartung signifikant: Eine steuerbare und gut geplante LED-Beleuchtung kann den Stromverbrauch um bis zu 80 Prozent reduzieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hilft bei der Finanzierung. Zudem müssen sich Unternehmen auf strengere Umweltauflagen und CO₂-Abgaben einstellen. Das steigert den Druck, den Ausstoß von Treibhausgasen zu vermeiden und die eigene Energieeffizienz zu erhöhen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes verursachte die deutsche Industrie im Jahr 2021 mit 120 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente⁠n gut ein Drittel der Emissionen. Der Anteil der chemischen Industrie lag bei 14 Prozent.

Ausnahmen sind kein Freifahrtschein
Für Industrieunternehmen und besonders für Unternehmen der Prozessindustrie gibt es Sonderregelungen für Lichtquellen in explosionsgefährdeten Bereich und für die Sicherheitsbeleuchtung. Die EU definiert sie im Anhang III zur Richtlinie 2019/2020/EU. Ausnahmen sind jedoch kein Freibrief, denn auch die dort eingesetzten Leuchtmittel müssen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. So soll sichergestellt werden, dass in sensiblen Anwendungsbereichen nur geprüfte, qualitativ ausreichende Lichtquellen zum Einsatz kommen. Es liegt nun an den Betreibern, abzuwägen und – wo möglich – auf LED umzustellen. Viele Ex-Leuchten auf LED-Basis sind bereits ATEX-zertifiziert (Atmosphères Explosibles) und ihr Betrieb ist in explosionsgefährdeten Umgebungen erlaubt.

Einfache Wartung, besseres Monitoring
LED haben auch eine deutlich längere Lebensdauer im Vergleich zu älteren Lampentechnologien und somit auch einen niedrigeren Wartungsaufwand. Gerade in explosionsgefährdeten Atmosphären ist die Wartung in der Regel kostspielig, weil die Gefährdungsbeurteilung besondere Schutzmaßnahmen vor jeder Instandhaltungsmaßnahme verlangt. Zudem darf nur speziell geschultes Personal Wartungsarbeiten ausführen. Ein weiterer Vorteil: Vernetzte LED-Leuchten können digital überwacht werden.

Klick-Tipps

Über licht.de

Die Brancheninitiative licht.de ist seit 1970 der kompetente Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Beleuchtung geht. Die Fördergemeinschaft bündelt das Fachwissen von etwa 125 Mitgliedsunternehmen aus der Lichtindustrie, die im ZVEI e.V. organisiert sind.

licht.de informiert über aktuelle Aspekte effizienter Beleuchtung und vermittelt Basiswissen rund um Licht, Leuchten und Lichtquellen – herstellerneutral und kompetent. Das Informationsportal www.licht.de sowie die Schriftenreihen „licht.wissen“ und „licht.forum“ bieten umfassenden Service, praktische Hinweise und Beleuchtungsbeispiele für Architekten und Planer, Journalisten und Endverbraucher.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

licht.de
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 6302-353
Telefax: +49 (69) 6302-400
http://www.licht.de

Ansprechpartner:
Iris Vollmann
rfw. kommunikation
Telefon: +49 (6151) 3990-17
E-Mail: licht@rfw-kom.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel