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Änderung der RoHS-Richtlinie: Wissenswertes zum Leuchtstofflampen-Verbot

Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU neu geregelt. Diese definiert unter anderem den Umgang mit Quecksilber enthaltenden Leuchtmitteln. „Quecksilber gilt als gefährlicher Stoff und die Verwendung in Elektro- oder Elektronikgeräten ist verboten“, erläutert Andreas Habermehl vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) die Hintergründe der Änderung und fährt fort: „Bis dato gab es zwar Ausnahmen für T5- und T8-Leuchststofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Lampen mit besonderem Zweck. Die oft als Neonröhren bekannten Lampen sollen nun aber endgültig vom Markt verschwinden.“ Ab dem 25. August 2023 wird die Produktion linearer T5- und T8-Leuchtstoffröhren und ab 1. September von Halogen-Pins G4, GY6.35, G9 verboten. Die Verwendung und auch der Verkauf oder Erwerb von Lagerware sind weiterhin gestattet. Lediglich HPD-Lampen und Lampen für besonderen Nutzen dürfen für weitere 3-5 Jahre hergestellt werden. Die RoHS-Richtlinien sorgen somit für eine sogenannte „Ausphasung“ nicht nachhaltiger Lichtquellen.

Effiziente Alternativen anlässlich der anstehenden Umstellung

Die Ausphasung bringt neben umwelt- und gesundheitsschonenden Aspekten noch weitere Vorteile für die Verbraucher. „Da der Lagerbestand begrenzt ist, sollten Nutzer sich keine Vorräte als Ersatz zulegen, sondern auf energieeffiziente Alternativen setzen. Diese tragen dazu bei, Energiekosten im Haushalt erheblich zu reduzieren“, so der Rat von Habermehl. Nicht nur private Haushalte, sondern auch Gewerbetreibende sind betroffen. Etwa 40 Prozent aller Unternehmen nutzen aktuell noch Leuchtstofflampen. Auch sie müssen entsprechend rechtzeitig die Ausstattung der Lampen in den Betriebsstätten umstellen. Die gängigste Lösung ist der Umstieg auf LED-Leuchtmittel. Im Vergleich zu anderen Leuchtmitteln haben LED-Röhren eine sehr hohe Energieeffizienz. „Die Umstellung auf moderne LED-Beleuchtungsanlagen bietet ein enormes Potenzial von bis zu 80 % Energieeinsparung. Mit einem Wechsel auf LED, idealerweise in Kombination mit smarter Technik und Sensorik, lassen sich auf lange Sicht erheblich Stromkosten sparen. Gerade vor dem Hintergrund instabiler Energiepreise kommt die Ausphasung von energieineffizienten Leuchtmitteln zum richtigen Zeitpunkt.“ Die höheren Anschaffungskosten von LED-Leuchtmitteln im Vergleich zu konventionellen Lampen amortisieren sich je nach Anwendungsfall bereits nach wenigen Jahren.  

Umstieg frühzeitig planen und mit Elektrofachbetrieb vorbereiten

Sowohl beim Austausch als auch bei der Entsorgung sind einige Anforderungen zu beachten, die einen Laien schnell überfordern. So sollte beim Tausch die neue LED-Röhre mit hohem Lichtstromwert möglichst nahe an den Wert der bisher eingesetzten Leuchtstofflampe kommen. Auch muss die geltende Beleuchtungsnorm beachtet und eingehalten werden, da Leuchtstofflampen unter das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) fallen. Das bedeutet eine gesetzlich vorgeschriebene fachgerechte Entsorgung. „In jedem Falle sollte man sich an einen erfahrenen Elektrofachbetrieb wenden, der nicht nur praktisch umsetzen kann, sondern darüber hinaus die gesamte Beleuchtungssituation unter die Lupe nimmt“, betont Habermehl. „Sowohl für Gewerbe als auch private Hausherren bietet sich eventuell der Austausch der Anlage oder die Modernisierung von Teilbereichen an. Da bietet sich vorab eine gute Beratung an.“ Ein Fachbetrieb in der Nähe ist über die Online-Suche unter www.elektrobetrieb-finden.de zu finden.

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