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PrivazyPlan® – Datenschutz-Knowhow im Juni 2023

Im Datenschutz ist eine fundierte und stets aktuelle Kenntnis der Rechts- und Sachlage heutzutage unabdingbar. Nur so lassen sich Bußgelder und Schadenersatzforderungen zuverlässig vermeiden. Außerdem werden Sie Interessenten und Kunden zufriedenstellen.

Der Datenschutz-Praxisleitfaden PrivazyPlan® vermittelt den Lesern ein monatlich aktualisiertes Sachwissen mit hohem Praxiswert.

Auf über 1.000 Seiten liefert dieses PDF-Fachbuch die fachlichen Informationen und die erforderlichen Checklisten und Formulare. Durch den logischen Aufbau, die zahlreichen Quer- und Quellenverweise fällt die Orientierung leicht. Dieses Werk ähnelt vom Look&Feel einer umfangreichen Website und erschließt sich sehr schnell.

Im April 2023 ergänzen wir den den PrivazyPlan® an 24 Stellen. Die fünf wichtigsten Neuerungen finden Sie in Kurzform unter https://www.privacy-regulation.eu/privazyplan/2023_juni.htm und auch hier:

  • „Rechtmäßigkeit“ bedarf mehr als nur einer Rechtsgrundlage
    Der EuGH hatte im Mai entschieden eine Liste von Kriterien geliefert, welche eine (Daten-) Verarbeitung erfüllen muss, um aus übergreifender Sicht „rechtmäßig“ zu sein. Dementsprechend wurde das Kapitel der „Rechtsgrundlagen“ um diesen Aspekt erweitert. Neue Pflichten erwachsen daraus nicht; es geht viel mehr darum, dass es nun eine offizielle und abschließende Kriterien-Liste gibt. Seite 131
  • Checkliste zur Feststellung der „Rechtmäßigkeit“
    Im betrieblichen Alltag stellt sich immer wieder die Frage, ob eine bestimmte (Daten-) Verarbeitung wohl rechtmäßig sei. Basierend auf den EuGH-Kriterien liefern wir nun eine entsprechende Checkliste. Wann immer Sie eine neue Verarbeitung planen (oder bei einer Bestehenden ins Grübeln kommen): Diese Checkliste kann Ihnen helfen. Seite 367
  • Das Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG) ist in Kraft
    Am 02.06.2023 wurde dieses Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das „Whistleblowing“ wird also spätestens ab dem 17.12.2023 in vielen deutschen Organisationen Realität sein. Doch schon jetzt besteht (auch) für Organisationen mit 50 bis 249 Beschäftigten ein konkreter Handlungsbedarf: Sie müssen einen geeigneten Anbieter aussuchen und darauf basierend eine Datenschutz-Folgenabschätzung (mit positivem Ergebnis!) durchführen. Dafür sind 6 Monate nicht viel Zeit. Seite 531

Dem Datenschutz-Praxisleitfaden liegen zugrunde:

  • Erfahrungen mit eigenen Kunden, die wir als externe Datenschutzbeauftragte betreuen
  • Fachzeitschriften (Datenschutz-Berater, Datenschutz-PRAXIS, PinG, RDV, Zeitschrift für Datenschutz, …)
  • Fachbücher (Kommentare und aktuelle Werke, wie z.B. zur "gemeinsamen Verantwortlichkeit")
  • Newsletter und BLOGS
  • Dokumente von Aufsichtsbehörden und diversen (europäischen) Gremien (Jahresberichte, Beschlüsse, Orientierungshilfen etc.)
  • Gerichtsurteile aus Deutschland und vom EuGH

Einen detaillierten Einblick in die wichtigsten Änderungen finden Sie unten in der ANLAGE in deutscher und englischer Sprache.

Dieses Dokument ist ein Ausschnitt aus dem Dokument-Portfolio des Datenschutz-Praxisleitfadens PrivazyPlan®, der für 295 € (brutto, inkl.. 3 monatliche Updates).

Über SecureDataService

Die Firma SecureDataService bietet seit dem Jahr 2003 bewährte Lösungen für den betrieblichen Datenschutz.

Herr Nicholas Vollmer ist diplomierter Elektrotechniker (FH) und betreut zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland.

Die Besonderheit seiner Arbeit ist dies systematische Aufarbeitung der Fachthemen, wie die folgenden Daten zeigen:

Seit 2005 fasst er die typischen Fragen der Unternehmen im Praxishandbuch TOM-Guide® auf 550 Seiten zusammen.

Seit 2007 ist Herr Nicholas Vollmer ein vom TÜV Rheinland zertifizierter "Datenschutzauditor (TÜV)"

Seit 2007 betreibt Herr Vollmer mit dem DSB-Reporter® eine eigene Software zum Datenschutz-Managementsystem.

Seit 2010 betreibt der das Lizenzsystem DSB-MIT-SYSTEM® für Berufseinsteiger im Datenschutz.

Seit 2016 werden die ca. 50 Datenschutz-Pflichten im Praxisleitfaden PrivazyPlan® beschrieben und angeleitet (mit monatlicher Aktualisierung).

Seit 2020 wird der lösungsorientierte Ansatz GVO-IM-GRIFF® entwickelt, um den Datenschutz aber auch in Kleinstbetriebe tragen zu können.

Seit 2020 ist das Datenschutz-Managementsystem von SecureDataService gemäß der VdS-Richtlinie 10010 zertifiziert.

"Ganz nebenbei" stellt Herr Vollmer kostenfrei im Internet viele wertvolle Informationsportale zur Verfügung:

privacy-regulation.eu – Der Wortlaut der DS-GVO in allen europäischen Sprachen bdsg2018.de – Der Wortlaut des neuen Bundesdatenschutzgesetzes ttdsg.online – Der Wortlaut des neuen Telemedien und Telekommunikations-DS-Gesetzes datenschutzklauseln.eu/ – Der Wortlaut der neuen EU-Standardvertragsklauseln übersichtlich formatiert und kommentiert

Aktuell steht insbesondere der Vertrieb des PrivazyPlan® im Vordergrund, denn dieses Werk sucht seinesgleichen im Verständnis und der Realisierung der EU Datenschutz-Grundverordnung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SecureDataService
St.-Johannes-Str. 112
41849 Wassenberg
Telefon: +49 (2432) 93 44 20 – 0
https://www.SecureDataService.de

Ansprechpartner:
Nicholas Vollmer
Telefon: +49 (0)2432 / 93 44 20 – 0
E-Mail: n.vollmer@securedataservice.de
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