Die Anforderungen an überwachungsbedürftige Druckanlagen sind im Gesetz über überwachungs-bedürftige Anlagen (ÜAnlG) und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Dazu gehört unter anderem, dass Arbeitgeber/Betreiber vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und notwendige Maßnahmen umsetzen müssen, um die sichere Verwendung der Anlagen zu gewährleisten.
Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung von überwachungsbedürftigen Druckanlagen hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die Cybersecurity durch die TRBS 1115-1 Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen konkretisiert. Damit müssen Anlagenbetreiber in ihrer Gefährdungsbeurteilung auch Cybergefährdungen ermitteln und entsprechende Gegenmaßnahmen festlegen, wenn Arbeitnehmer oder Personen im Gefahren-bereich (Dritte) durch einen Cyberangriff auf die Anlage gefährdet werden könnten. Die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) werden überprüfen, ob die Anforderungen der TRBS 1115-1 ausreichend berücksichtigt und umgesetzt wurden.
In der Online-Veranstaltung informieren TÜV SÜD-Experten über die neuen Regelungen und den konkreten Handlungsbedarf für Anlagenbetreiber.
Die Termine (jeweils von 9.00 bis ca. 10:30 Uhr über Microsoft Teams): 24. Mai, 27. Juni, 24. Juli, 14. September, 11. Oktober, 16. November, 13. Dezember.
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