Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Datenschutztag: Nur hohe Akzeptanz ermöglicht Erfolg beim Datenschutz

Der 28. Januar ist Datenschutztag. Der Tag erinnert an die Anfänge des Datenschutzes in Europa. Rückblick: 1981 wurde das „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ von den Mitgliedsstaaten des Europarates vereinbart. Schon damals ging es um ein einheitliches Datenschutzniveau. Inzwischen ist der Datenschutztag nicht nur ein Tag der Erinnerung und Rückschau, sondern vielmehr der kritischen Reflektion und des Ausblicks in die Zukunft des Datenschutzes. Datenschutz wird oftmals in Unternehmen und Behörden mit Bürokratie und hohem Verwaltungsaufwand in Verbindung gebracht. Gerade die UIMC wirbt seit Jahren für einen pragmatischen Umsetzungsansatz. „Der Datenschutztag bietet die große Chance, auf Optimierungsmöglichkeiten im Datenschutz hinzuweisen. Zentral ist ganz sicher die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen in Verbindung mit einer besseren Kommunikation, um am Ende des Tages mehr zu erreichen“, erklärt UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein in Wuppertal anlässlich des Datenschutztages.

Konkret blickt die UIMC dabei auf die stets komplizierter werdenden Regelungen zur Umsetzung des Datenschutzes. Beispiele des gerade abgelaufenen Jahres 2022: Das Urteil Schrems II und die Cookie-Urteile, die zu einem Abmahn-Tsunami in Unternehmen und Verwaltungen geführt haben (die UIMC berichtete). Diese aktuellen Entwicklungen helfen dem Datenschutz in punkto Akzeptanz und Umsetzung in Unternehmensbelegschaften nicht wirklich weiter – vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Datenschutz wird als Belastung und zusätzliches Paket auf der To-do-Liste wahrgenommen; auch können die Urteile und die nachfolgenden politischen Maßnahmen oftmals nicht nachvollzogen werden. Bei vielen Entscheidern in Unternehmen sinkt die Bereitschaft, den Datenschutz umzusetzen. Das berechtigte Schutzbedürfnis von persönlichen Daten, was bereits 1981 im Mittelpunkt des Abkommens stand, gerät dabei immer mehr aus dem Blickfeld.

„Der Datenschutztag muss uns Motivation und Auftrag sein, immer wieder diesen Kern des Datenschutzes zu betonen. Es geht um den Schutz von persönlichen Daten in einer globalen und immer digitaler werdenden Welt. Wir finden immer wieder Lösungen, den Datenschutz angemessen umzusetzen und die Hintergründe und Maßnahmen verständlich zu kommunizieren“, betont Dr. Jörn Voßbein. Der Datenschutz ist und bleibt wichtig. Es darf nur kein Gefühl der Ohnmacht aufkommen, weil sich Bürger oder Verbraucher nicht geschützt fühlen („Die machen mit meinen Daten doch eh, was sie wollen“) oder weil sich Unternehmensentscheider einer vermeintlichen Willkür ausgesetzt fühlen („Wir nutzen seit Jahren US-Produkte und ständig müssen neue Anforderungen beachtet werden“).

Diesen Spagat erreicht man nur durch Erfahrung und verständlicher Kommunikation, um durch pragmatische Lösungen eine möglichst hohe Akzeptanz zu schaffen. Die UIMC ist seit über 25 Jahren als Dienstleister andere Unternehmen, Verwaltungen und Behörden aktiv. „Guter Datenschutz lässt sich nur gemeinsam mit der Belegschaft erreichen. Fortlaufende Qualifikationen, Sensibilisierungen und passgenaue Lösungen sind beste Vorsätze, um den Datenschutz im Jahr 2023 zu stärken. Nur dann können die Betroffenenrechte geschützt werden und die Risiken für das eigene Unternehmen sinken“, erläutert Dr. Voßbein. 

Was ist der Datenschutztag und warum gibt es ihn? Seit 2007 wird am 28. Januar jährlich der Europäische Datenschutztag begangen. Der Datenschutztag soll das Bewusstsein der Menschen in Europa dafür schärfen, welche ihrer personenbezogenen Daten durch wen bei welcher Gelegenheit und zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. Der Tag nimmt Bezug auf den 28. Januar 1981, an dem der Europarat das Übereinkommen Nr. 108 „zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ annahm. Wichtig: Der Europarat darf hier nicht mit der Europäischen Union verwechselt werden. Er wurde bereits 1949 gegründet. Die Bundesrepublik wurde 1951 vollberechtigtes Mitglied. Die Aufgabe des Europarates ist schlicht und anspruchsvoll zugleich: „Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen.“ Er setzt sich aktuell aus 46 Mitgliedsstaaten mit 676 Millionen Einwohnern zusammen. Das Übereinkommen Nr. 108 war das erste rechtsverbindliche zwischenstaatliche Datenschutzabkommen und internationale Instrument zum Schutz personenbezogener Daten. Es trat am 01. Oktober 1985 in Kraft.

Über die UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG

Die UIMC ist eine gesellschaftergeführte mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit; im Datenschutz gehören wir zu den marktführenden Beraterhäusern. Wir bieten als Vollsortimenter sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung/Sensibilisierung bis hin zum Komplett-Outsourcing des Beauftragten an.

Das Schwesterunternehmen UIMCert ist als sachverständige Prüfstelle für die Norm ISO/IEC 27001 von der DAkkS akkreditiert.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG
Otto-Hausmann-Ring 113
42115 Wuppertal
Telefon: +49 (202) 946 7726 200
Telefax: +49 (202) 946 7726 9200
http://www.uimc.de

Ansprechpartner:
Dr. Jörn Voßbein
Geschäftsführer
Telefon: +49 (202) 9467726-200
Fax: +49 (202) 9467726-9200
E-Mail: consultants@uimc.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel