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FSK vergibt 500 Schulungsgutscheine an Rohstoffhersteller von Diisocyanaten

• Gesetzlicher Fristablauf am 24. August 2023: Nach diesem Tag dürfen Diisocyanate nur noch hergestellt, vertrieben und verwendet werden, wenn die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter erfolgt und dokumentiert sind.

• Seit dem 24. Februar 2022 müssen alle diisocyanathaltigen Produkte gekennzeichnet sein (die sog. „Kennzeichnungspflicht“), um alle Abnehmer über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen in Kenntnis zu setzen.

• Der FSK vergibt 500 Gutscheine à 5,00 EUR für E-Learnings an Rohstoffhersteller, damit deren Abnehmer und Kunden das Basistraining, Level 1 absolvieren können.

Am 24. August 2020 trat die EU-Verordnung 2020/1149 in Kraft, wonach Diisocyanate einer Beschränkung unterliegen. Die Verordnung gilt seit dem unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die neue Regelung ändert den Anhang XVII der europäischen REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) hinsichtlich der Aufnahme von Diisocyanaten in die Beschränkungsliste (Eintrag Nr. 74). Der Fachverband Polyurethane und Schaumstoffe (FSK) bietet bereits seit einem Jahr die vorgeschriebenen Diisocyanate-Schulungen an. In der Region DACH hat der Verband bis heute weit über 6.000 Schulungen realisiert. Nach Abschluss der Schulungen und einem Test erhält der Teilnehmer das FSK-Zertifikat, das auch gleichzeitig als anerkannter Nachweis dient.

Die Europäische Union markiert mit dieser gesetzlichen Schulungsverpflichtung einen Präzedenzfall und eine Selbstverpflichtung der Industrie: Sinn und Zweck der Beschränkung ist es, dass insbesondere industrielle und gewerbliche Anwender vor berufsbedingten Erkrankungen (Berufsasthma und Dermatitis) geschützt werden sollen. Ziel ist es, die so die Anzahl an Erkrankungen deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig bleibt die Verwendung von Diisocyanaten weiterhin möglich.

Für Unternehmen der Polyurethan-Branche tickt jetzt die Uhr: Sie müssen ihre Mitarbeiter bis spätestens 24. August 2023 geschult haben.

Das ist neu an der Diisocyanate-Schulung nach der REACH-Verordnung (VO)

In vielen Unternehmen werden seit eh und je betriebliche Einweisungen im Umgang mit Diisocyanaten durchgeführt. Eine Besonderheit zur Beschränkung von Diisocyanaten ist, dass erstmalig das Mindestmaß an Umfang und Inhalt der Schulung gesetzlich in der REACH-VO festgelegt wurde. Dazu gehören unter anderem inhärente Stoffeigenschaften (z. B. Toxizität und physikalische Eigenschaften), Verwendungsbedingungen, Reinigung und Entsorgung, persönliche Schutzausrüstung, Produktkennzeichnung, sowie weitere Schulungs- und Risikominimierungsmaßnahmen.

Die Schulungsunterlagen des FSK sind gemeinsam mit den europäischen Verbänden erstellt worden und erfüllen die gesetzlich geforderten Vorgaben. Sie werden in 26 Amtssprachen europaweit verwendet. Für die schnelle und effiziente Vermittlung der Schulungen hat der FSK selbst drei Lernkonzepte entwickelt. Neben den Präsenz- und Train-the-Trainer-Schulungen bietet der Verband E-Learnings auf einer eigenen Schulungsplattform unter www.fsk-training.de an und stellt den Teilnehmern als Nachweis der erfolgreich durchgeführten Schulung das anerkannte FSK-Zertifikat aus.

Jetzt Gutscheine sichern und Frist einhalten

Schnell sein lohnt sich: Den ersten 500 Anfragen von Rohstoffherstellern im neuen Jahr vergibt der FSK Schulungsgutscheine für je 5,00 EUR. Diese gelten für das Training des Basiskurs im E-Learning. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer das FSK-Zertifikat.

Die Gutscheine können bis Ende März 2023 eingelöst werden. Der zeitliche Richtwert für die Bearbeitung des Basiskurses im E-Learning liegt bei etwa 1-2 Stunden. Manche Teilnehmer haben es auch schon deutlich schneller geschafft.

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