KMU’s sorgten für 80 Prozent der Anträge, haben jedoch nur ein Drittel vom gesamten Fördervolumen erhalten, so erste statistische Auswertungen. Bereits in den vergangenen Jahren erhielten Großbetriebe den Löwenanteil: 89 Prozent waren es 2015, 86 Prozent im Jahr 2016 und 83 Prozent für 2017. Vor gut fünf Jahren flossen an mittlere Unternehmen nur zwischen neun und 14 Prozent der Gesamtsumme, an kleine Betriebe nur zwei bis drei Prozent.
2020 kam Österreich erstmals auf eine Forschungsquote von 3,23 Prozent. Seinerzeit gingen die F&E-Ausgaben weniger stark zurück (minus 200 Millionen im Vergleich zu 2019) als das gesamte Wirtschaftswachstum, denn das Bruttoinlandsprodukt verlor 5,5 Prozent. Im Jahr 2020 lag das österreichische BIP bei 375,56 Mrd. Euro (2019: 397,58 Mrd. Euro; 2018: 385,36 Mrd. Euro) – bislang liegen Zahlen für 2021 nur für ersten drei Quartale vor: in der Summe circa 296 Mrd. Euro. Somit dürfte das BIP 2021 fast wieder Vor-Pandemie-Niveau erreichen. Wie hoch wird die österreichische Forschungsquote 2021 sein?
Neue Wachstumsimpulse
Für Österreich sind neue Steuerreformen beschlossen worden. Der Nationalrat hat mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung sowie eine Senkung von Körperschafts- und Einkommenssteuer wichtige Impulse und Signale gegeben. Die CO2-Bepreisung beginnt im Juli 2022. Ein regionaler Klimabonus soll als Ausgleichsmaßnahme dienen – angedacht sind 100 bis 200 Euro pro Person. Für Unternehmen sinkt die Körperschaftsteuer von 25 Prozent auf 23 Prozent im Jahr 2024. Dies betrifft in erster Linie große Unternehmen, was für Kritik sorgt. Jedoch gehe es mit der Senkung der Körperschaftsteuer um die Sicherungen von 100.000 Arbeitsplätzen, so August Wöginger. Hintergrund für die Steuerreform: „Um im internationalen Wettbewerb nicht an Attraktivität zu verlieren und weitere Impulse für den Aufschwung nach der Covid-19-Krise zu setzen“, so die WirtschaftsWoche aus Deutschland. Damit könnte Österreich auch an Attraktivität für deutsche Unternehmen zulegen.
Vergleich mit Deutschland
Auch in Deutschland wird eine Reform der Unternehmensbesteuerung von Interessenverbänden angestrebt. Die noch junge steuerliche Forschungsförderung in Form der Forschungszulage hat für die neue Bundesregierung keine Priorität. Seit dem 21. September 2021 gibt es zur Forschungszulage keine neuen Antworten oder sonstige Veröffentlichungen beim Deutschen Bundestag. Für Deutschland wird davon ausgegangen, dass 2022 durch die Forschungszulage Steuermindereinnahmen von 2,085 Mrd. Euro entstehen – davon betreffen 1 Mrd. Euro den Bund. Statistisch wird von 9.000 Anträgen pro Jahr ausgegangen. Von September 2020 – erstmals Anträge möglich gewesen – bis 4. Januar 2021 wurden 677 Anträge eingereicht. Bis 30. Juni 2021 waren seit September 2020 insgesamt 2.417 Anträge eingegangen. Bislang liegen weder Zahlen über die Gesamtsumme der Anträge noch die Höhe der Bewilligung vor. Somit ist ein Vergleich mit der Forschungsprämie nicht möglich.
Die Forschungszulage soll in erster Linie KMU’s entlasten und F&E-Tätigkeiten anregen. Jedoch kam eine KfW-Studie zu dem Ergebnis: “Der Anteil der innovativen mittelständischen Unternehmen in Deutschland ist auf einen neuen Tiefststand gefallen: Nur noch 725.000 der etwa 3,81 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen hierzulande haben zuletzt innovative Produkte oder Prozesse eingeführt”. Ebenfalls erschreckend für den Wirtschaftsstandort Deutschland: “Der Anteil der Unternehmen, die neue bzw. verbesserte Produkte auf dem Markt brachten, nahm gegenüber der Vorperiode um 2 Prozentpunkte ab und liegt mit 13 % nun auf dem niedrigsten Wert seit Beginn der Messung der KfW im Jahre 2002/2004”. Somit bleibt abzuwarten, wie hoch der Anteil der KMU’s bei der Forschungszulage ist.
Fazit
Die Forschungsprämie ist ein Erfolgskonzept für den Wirtschaftsstandort Österreich. Insbesondere während der Pandemie trug die steuerliche Forschungsförderung zur Sicherung der F&E-Arbeitsplätze sowie der Innovationskraft bei. Änderungen bzw. Anpassungen sind bei der Forschungsprämie derzeit nicht geplant, was für Unternehmen eine wichtige Planungssicherheit bedeutet.
Wir beraten steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland ausschließlich zur neuen Forschungszulage und haben eigene Experten für die Hauptkategorien. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage (Vergleich zu ZIM, zu EU-Programmen und Frankreich). Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens (Bescheinigungsstelle Forschungszulage, kurz BSFZ, und Finanzamt). Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungsprämie – dem ähnlichen Programm aus Österreich. Herr Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer, gibt regelmäßig Webinare zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.
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