Ob im Büro am Computerbildschirm oder bei der Arbeit an Maschinen – die neue Arbeitsstättennorm DIN EN 12464-1 legt Beleuchtungsanforderungen für berufliche Sehaufgaben fest. Sie ist im November 2021 erschienen und schlägt Beleuchtungslösungen für die meisten Arbeitsstätten in Innenräumen vor sowie für die dazugehörigen Flächen.
Licht unterstützt den arbeitenden Menschen
Anders als der Vorgänger aus dem Jahr 2011 geht die aktuelle Fassung der Norm neben den Mindestanforderungen auch auf die Bedürfnisse der Anwender ein und erläutert die nicht-visuellen Lichtwirkungen. Denn Tages- oder Kunstlicht dient nicht nur zum Sehen, es wirkt auch auf komplexe Weise: Licht taktet die „innere Uhr“ und koordiniert die meisten Körperfunktionen im 24-Stunden-Rhythmus. „Eine gelungene Lichtplanung kann Mitarbeitende unterstützen und damit zu Produktivität und Wohlbefinden beitragen. Im Umkehrschluss bedeutet das leider auch: Schlechte Beleuchtung kann sich negativ auf die Arbeitsergebnisse auswirken und im schlimmsten Fall Unfälle provozieren“, sagt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer von licht.de.
Sehaufgabe, Umgebung und Hintergrund
Zu große Helligkeitsunterschiede strengen die Augen an. Deswegen ist eine ausgewogene Verteilung der Leuchtdichten wichtig. „Direkt im Bereich der Sehaufgabe oder Tätigkeit sollte die Beleuchtungsstärke am höchsten sein, in der unmittelbaren Umgebung reicht etwas weniger Licht, und im Hintergrund kann es nochmals reduziert werden“, erklärt der Lichtexperte. Für alle Raumarten – von der Eingangshalle über Flure bis zu den sanitären Anlagen – empfiehlt die Norm etwa Beleuchtungsstärken und Werte für die Farbwiedergabe. Sie macht auch Angaben für spezielle Tätigkeiten, wie beim Schweißen, der Versorgung von Patienten im Gesundheitswesen oder im Unterricht an der Wandtafel. „Dabei handelt es sich stets um Mindestwerte – mehr Licht ist oft die bessere Wahl – vor allem, wenn es zusätzlich individuell gedimmt werden kann“, rät Waldorf. Daher nennt die Norm für den Wartungswert der Beleuchtungsstärke erforderliche Mindestwerte und darüber hinaus modifizierte Werte, deren Anwendung sie unter bestimmten Voraussetzungen empfiehlt. Etwa, wenn viele ältere Mitarbeiter im Team sind oder Arbeitsaufgaben ungewöhnlich lange dauern. Das Beleuchtungsniveau ist jedoch nur ein Kriterium der Lichtplanung. Betrachtet werden auch Leuchtdichteverteilung, Lichtrichtung, Farbwiedergabe, Lichtfarbe und Flimmern der Lichtquellen. Bei der Planung müssen auch die Verordnung für Arbeitsstätten (ArbStättV) und die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) beachtet werden.
Im Wissensspeicher www.licht.de werden alle Kriterien guter Beleuchtung ausführlich erklärt und Arbeitshilfen für die Lichtplanung bereitgestellt.
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