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Uhlenbruck-Preis 2021: Jury prämiert Dissertation zur Insolvenzanfechtung von Austauschgeschäften

Der diesjährige Uhlenbruck-Preis des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, VID, wurde an Herrn Dr. Ivan B. Labusga verliehen. Die Dissertation des Preisträgers widmet sich dem Thema der Insolvenzanfechtung von Austauschgeschäften.

Zum dritten Mal vergibt der VID den mit 5.000 € dotierten Uhlenbruck-Preis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht.

Der Preis geht in diesem Jahr an Herrn Dr. Ivan B. Labusga. Seine Dissertation mit dem Titel „Insolvenzanfechtung von Austauschgeschäften“ wurde am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jan Felix Hoffmann an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg gefertigt.

Herr Dr. Labusga untersucht in seiner Arbeit, welche Rechtsfolgen die Gegenleistung zu erwarten hat, wenn die angefochtene Leistung zurückzugewähren ist, und plädiert bei § 144 Abs. 2 S. 1 InsO für einen Perspektivwechsel in Form einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung.

Bei ihrem Auswahlprozess hatte die vierköpfige Jury um Prof. Dr. Georg Bitter (Mannheim), Prof. Dr. Moritz Brinkmann (Bonn), Prof. Dr. Christoph Paulus (Berlin) und VID-Vorstandsmitglied Michael Bremen in diesem Jahr erneut zehn Bewerbungen zu berücksichtigen. Neben der hohen wissenschaftlichen Qualität spielten Praxisrelevanz und Aktualität des Themas eine wichtige Rolle.

Nach Auffassung der Jury war es nur eine Frage der Zeit, bis die aktuell zu § 15b InsO geführte Diskussion, welche Gegenleistungen Zahlungen kompensieren können, aus Anlass von § 144 Abs. 2 Satz 1 InsO ins Recht der Anfechtungsfolgen „herüberschwappt““, erläutert Michael Bremen, der der Jury des Uhlenbruck-Preises vorsitzt.

Herr Dr. Labusga hat eine erste Rechtsfolgenstruktur geschaffen, mit der Unstimmigkeiten aufgrund systematischer und wirtschaftlich widersprüchlicher Ergebnisse der bislang herrschenden Meinungen in Einklang mit den bestehenden Vorschriften zu beseitigen sind“, so Bremen weiter.

Der Preis wurde am 5.11.2021 auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress in Berlin vergeben. Der jährlich stattfindende Kongress, der in diesem Jahr als Hybridveranstaltung mehr als 400 Teilnehmer anzog, ist ein zentraler Branchentreffpunkt. Dr. Labusga stellte seine Arbeit im Anschluss an die Preisverleihung dem Plenum in einem Kurzvortrag vor.

Zum Hintergrund des Uhlenbruck-Preises

Der Preis ehrt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der juristischen Diskussion des Insolvenzverfahrens, die durch Uhlenbruck stark geprägt wurde, befassen.

Prof. Dr. Uhlenbruck ist ein Praktiker mit der herausragenden Begabung, sein Wissen verständlich zu vermitteln. Die Fortentwicklung des Rechts und die Frage, wie man anwendbares Recht begreifbar macht und praktische Lösungen findet, trieben ihn an.

Prof. Dr. Uhlenbruck leitete viele Jahre die Konkursabteilung am Amtsgericht Köln. Er war Mitglied der vom Bundesjustizministerium bereits 1978 eingesetzten Kommission für Insolvenzrecht und der zu deren Umsetzung in der Praxis einberufenen Bund-Länder-Kommission. Bundesweite Bekanntheit erlangte er als zuständiger Richter für das Konkursverfahren der Herstatt-Bank. In seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ist er mit zahlreichen Publikationen zum Insolvenzrecht hervorgetreten. Sein Kommentar zum Insolvenzrecht gilt als Standardwerk.

Über Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

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