Hierzu erklärt der DVD-Vorsitzende Frank Spaeing: „Das Digitalisierungsangebot von Doctolib ist kein Einzelfall. Die Laudatio und das Gutachten von Weichert zeigen, dass Ärzten digitale Anwendungen angedient werden, die das Vertrauensverhältnis zu ihren Patientinnen und Patienten massiv beeinträchtigen. Der Ärzteschaft stehen keine Instrumente zur Verfügung, um die Zuverlässigkeit und Rechtmäßigkeit von durch sie genutzten Digitalangeboten glaubwürdig bestätigt zu bekommen. Der Ärzteschaft selbst fehlt zumeist die fachliche Kompetenz in Sachen Datenschutz. Der Fall Doctolib zeigt, dass es den derzeit angebotenen Gütesiegeln an Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Unabhängigkeit und Qualität mangelt. Das Bundesgesundheitsministerium sollte in Kooperation mit der Konferenz der deutschen Datenschutzbeauftragten Kriterien für Digitalangebote bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten definieren, die als verlässlicher Beurteilungsrahmen solcher Angebote herangezogen werden können.“
Der stellvertretende Vorsitzende der DVD, Werner Hülsmann, ergänzt: „Wir haben in der neuen Datenschutz-Grundverordnung einen rechtlichen Rahmen für unabhängige, transparente und rechtskonforme Zertifizierungen. Es ist dringend an der Zeit, diesen Rahmen mit Leben zu füllen, um sicherzustellen, dass digitale Gesundheitsanwendungen den hohen Ansprüchen des Datenschutzes und des Medizinrechts genügen. Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass der Staat die Bedingungen dafür schafft, dass digitale Gesundheitsdienstleistungen die nötige Qualität und Vertraulichkeit aufweisen. Dies gilt sowohl für direkte Services des Staates, etwa bei der Impfterminvermittlung, die in Berlin durch die beim BBA prämierte Firma Doctolib durchgeführt wird, wie auch für entsprechende Services durch nichtstaatliche medizinische Leistungserbringer.“
Die Laudatio auf Doctolib können Sie abrufen unter https://bigbrotherawards.de/…
Das Gutachten zum Datenschutz von Docotlib finden Sie im Internet unter https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/…
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