Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Kritik an neuen Kennzeichnungsregeln für Einweg-Getränkebecher

Der Bundestag hat heute neue Kennzeichnungsvorschriften für Einweg-Getränkebecher beschlossen. Danach müssen Einweg-Getränkebecher aus Kunststoff und mit Kunststoff beschichtete Papierbecher mit einem neuen Piktogramm gekennzeichnet werden und den schriftlichen Hinweis enthalten, dass der Becher Kunststoff enthält beziehungsweise aus Kunststoff hergestellt ist. Diese Vorschrift gilt für Becher, die ab dem 3. Juli 2021 erstmalig in Deutschland in Verkehr gebracht werden.

Auch wenn dadurch die Vorgaben der EU-Richtlinie für Einweg-Kunststoffprodukte 1:1 umgesetzt werden, kritisiert die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. die Regelung in Bezug auf Kunststoffbecher als unnötige und teure Überregulierung. „Jeder, der aus einem Kunststoffbecher trinkt, weiß, dass der Becher aus Kunststoff besteht. Daher ist für reine Kunststoffbecher der Hinweis »Hergestellt aus Kunststoff« völlig sinnlos“, kritisiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK, die EU-Regelung. Außerdem wissen die Menschen in Deutschland, dass Kunststoffbecher nicht einfach in die Umwelt geschmissen werden dürfen. „Und diejenigen, die es trotzdem machen, werden sich auch durch die neue Kennzeichnung nicht davon abbringen lassen“, so Engelmann.

Zusätzlich ärgerlich ist, dass der Hinweis in der jeweiligen Amtssprache der EU-Mitgliedstaaten erfolgen müsse. „Dies führt zwangsläufig zu einer Zersplitterung des EU-Binnenmarktes entlang der Sprachgrenzen, eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge verfolgen“, erläutert Engelmann.

In vielen Bereichen gibt es zudem bereits effektive Rücknahme-systeme für Getränke-Becher, zum Beispiel Pfandsysteme bei Konzerten, Fußballspielen und Festivals oder beim Catering beispielsweise im Flugzeug. „Der Bundestag hat es leider versäumt, den Anwendungsbereich der Regelung zu konkretisieren und verfassungsrechtlich gebotene Ausnahmen aufzunehmen“, erklärt Engelmann. „Jetzt muss sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass die EU-Kommission eine Klärung vornimmt.“

Über den IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.

Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. vertritt als Branchenverband die Interessen der Hersteller von Kunststoffverpackungen und Folien in Deutschland und Europa. Die mittelständisch geprägte Branche hat über 90.000 Beschäftigte und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von 15 Mrd. Euro. Kunststoffverpackungen haben aktuell einen Anteil von 44 Prozent am deutschen Verpackungsmarkt. Die IK ist der größte Trägerverband des Gesamtverbandes Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) und engagiert sich damit auch für die Belange der gesamten Kunststoff verarbeitenden Industrie.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
Kaiser-Friedrich-Promenade 43
61348 Bad Homburg v.d.H.
Telefon: +49 (6172) 926666
Telefax: +49 (6172) 926669
http://www.kunststoffverpackungen.de

Ansprechpartner:
Mara Hancker
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (6172) 926666
E-Mail: m.hancker@kunststoffverpackungen.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel