Seit in Kraft treten der Verordnung (EU) 10/2011 sind gerade einmal 10 Jahre vergangen und die Hersteller von Bedarfsgegenständen aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt müssen sich aktuell bereits mit der 15. Änderung zur Verordnung auseinandersetzen.
Da der Umfang der aktuellen 15. Änderung VO (EU) 1245/2020 wesentlich umfangreicher ist und auch tiefer in die Konformitätsarbeit eingreift, sollen die nun vom pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V. vorgelegten Anmerkungen eine erste Hilfsstellung zur Umsetzung bieten. Eine erste Einschätzung auch deshalb, weil bei einem derart umfangreichen Eingriff, ergänzende Informationen zur Umsetzung durch den Verordnungsgeber zu erwarten sind.
„Die jetzt von uns erstellten Anmerkungen erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit, sollen aber vorrangig eine erste Leitlinie und Orientierungshilfe bieten“ betont Ralf Olsen, Hauptgeschäftsführer im pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V.
Weitere vertiefende Informationen sind Bestandteil der Arbeit der pro-K Fachgruppe Bedarfsgegenstände, die am 28. April 2021 das nächste Mal zusammen kommt. Darüber hinaus werden die Änderungen und Folgen der neuen Verordnung 1245/2020 auch in das nächste Seminar zur Konformitätsarbeit für Mehrwegverpackungen und Konsumprodukte am 2. März 2021 unter der bewährten Leitung von Dipl.-Ing. Hans-Georg Hock einfließen.
Das aktuelle Merkblatt sowie das Anmeldeformular zum Seminar finden sie auf unserer Homepage www.pro-kunststoff.de.
Als Trägerverband des Gesamtverband für Kunststoffverarbeitenden Industrie e.V. (GKV) vertritt der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. als Spitzenverband die Hersteller von Konsum- und Halbfertigprodukten aus Kunststoff gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
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