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Bundestag beschließt Registermodernisierungsgesetz, aber: „Verfassungs- und datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen“

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UIMC: „Das Stoppschild aus Karlsruhe muss kommen.“

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021 das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen. Die Oppositionsparteien stimmten mit ‚Nein‘. Die FDP versuchte mit dem Antrag „Verfassungskonforme Registermodernisierung – ohne steuerliche Identifikationsnummer“ den Regierungsentwurf abzuändern, konnte sich aber nicht durchsetzen. Allerdings regt sich erheblicher Widerstand, gerade auch von Datenschutzfachleuten. „Dieses Gesetz ist ein großer Schritt hin zum gläsernen Staatsbürger. Nicht nur aus meiner Sicht ist es verfassungs- und datenrechtlich nicht zu rechtfertigen. Der Staat wird in Sachen Daten in einer Form übergriffig, die mit dem berechtigten Interesse einer verbesserten Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nicht zu begründen ist“, erklärt der erfahrene Datenschutzfachmann Dr. Jörn Voßbein aus Wuppertal. Aber der Reihe nach:

Was soll das Gesetz bewirken? Mit dem Gesetzesbeschluss soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Ländern eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“. In der Praxis bedeutet dies: Die Steuer-Identifikationsnummer wird als sogenanntes übergreifendes "Ordnungsmerkmal" für besonders relevante Register eingeführt.

Hintergrund: Man muss vorausschicken, dass eine Registermodernisierung ein wichtiges und überfälliges Reformprojekt ist. Deutschland soll aus der Ära der Hängeordner herausgeführt werden. Denn wer es in Deutschland mit „der Verwaltung“ zu tun bekommt, trifft in Wahrheit auf mehr als 200 Verwaltungsregister, die nach ihren jeweils eigenen, gern auch umständlichen, Regeln funktionieren. Der Bürger fängt also jedes Mal wieder von vorn an und nennt Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit. Egal, ob im Melderegister, bei der Rentenversicherung oder beim Eintrag in die Handwerksrolle. Hier zu standardisieren ist sicher ein wichtiges Fundament für den notwendigen Quantensprung in eine digitale Zeit.

Jetzt kommt das ‚Aber‘: Es entsteht der Eindruck, dass Bundesregierung und Bundestag weit über das Ziel hinausgeschossen sind. Datenschützer sehen in dem verabschiedeten Gesetz einen schweren Konstruktionsfehler. Mit der Steuer-ID als lebenslanger, bereichsübergreifender Identifikationsnummer werde ein Damm gebrochen. Tatsächlich sollen die Basisdaten aller Bürger mit einer zentralen Nummer verknüpft werden, für ein "registerübergreifendes Identitätsmanagement“. Die neue zentrale Kennzahl soll der Schlüssel für vorerst mehr als 50 der wichtigsten Datenbanken sein, vom Personenstandsregister über die Datenbestände der Bundesagentur für Arbeit bis zum Waffenregister.

Übrigens: Erweiterung nicht ausgeschlossen.

Was sagen die (Datenschutz-) Kontrolleure? Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, lehnt das Gesetz ab und beruft sich auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1983 in dem das informelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht eingeführt wurde. Auch nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages ist das Gesetz verfassungswidrig.

Was sagen die Datenschutz-Praktiker? „Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht dem Angriff auf das informelle Selbstbestimmungsrecht mit einem deutlichen Stoppschild begegnen wird. Durch dieses Gesetz beschleunigen wir leider nicht die Digitalisierung, sondern verlangsamen sie weiter. Der Staat muss bei einer Registermodernisierung eine moderne, demokratiefeste und grundrechtsverträgliche Verwaltung gewährleisten.“ fordert UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein und erinnert an die Grundidee des Datenschutzes, nämlich den Bürger vor einem zu neugierigen Staat zu schützen, und nicht ausschließlich den Konsumenten vor der Privatwirtschaft. „Was ich von Unternehmen datenschutzrechtlich verlange, sollte auch der Staat einhalten. Sonst entsteht schnell ein Ungerechtigkeitsgefühl… sowohl für den Bürger als auch für die Unternehmen.“

Wie geht’s weiter? Zunächst ist jetzt der Bundesrat gefragt. Die Länderkammer muss dem Gesetz noch zustimmen. Ob sie es aufhält, ist fraglich. Das letzte Wort über die Verfassungsmäßigkeit werden dann wohl die Karlsruher Richter haben.

Über die UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG

Die UIMC ist eine gesellschaftergeführte mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit; im Datenschutz gehören wir zu den marktführenden Beraterhäusern. Wir bieten als Vollsortimenter sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung/Sensibilisierung bis hin zum Komplett-Outsourcing des Beauftragten an.
Das Schwesterunternehmen UIMCert ist als sachverständige Prüfstelle für die Norm ISO/IEC 27001 von der DAkkS akkreditiert.

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