Der neue europäische Leitfaden „CWA 17553:2020–Community facecoverings–Guide to minimum requirements, methods of testing and use“ legt Mindestanforderungen für
Konstruktion, Leistungsbeurteilung, Kennzeichnung und Verpackung sowohl von wiederverwendbaren als auch von Einweg-Alltagsmasken fest. Zielsetzung ist es, die Hersteller von Masken, die ihre Produktion auf nicht-medizinische Alltagsmasken umgestellt haben, zu unterstützen. Sie erhalten damit eine schnelle und unkomplizierte Hilfestellung bezüglich der Anforderungen an solche Masken. Denn: Auch Alltagsmasken müssen die gesetzlichen Anforderungen an Textilien erfüllen und bestimmten funktionellen Ansprüchen genügen. Europaweit einheitliche Sicherheitsstandards sollen aber auch dazu beizutragen, die COVID-19-Pandemie länderübergreifend einzudämmen. Damit kommt insbesondere die Gewährleistung der Produktqualität und Haltbarkeit zum Tragen. Klare Produktinformationen tragen dazu bei, dass Verbraucher auf die Sicherheit von Alltagsmasken vertrauen können. Der Leitfaden kann somit für Anbieter auch als Vermarktungshilfe im internationalen Wettbewerb fungieren.
Beim Prüfdienstleister Hohenstein geben standardisierte Prüfverfahren Aufschluss darüber, ob Atmungsfreundlichkeit und Filterleistung von Alltagsmasken ausreichend gegeben sind. Zu den weiteren Qualitätsparametern zählen die Überprüfung der Waschbarkeit, die Beurteilung der Passform und der Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen sowie der Mindestanforderungen an Kennzeichnung und Gebrauchshinweisen. Hersteller von Alltagsmasken können auch vom Hohenstein Qualitätslabel für Geprüfte Community Masken mit seinem hohen Wiedererkennungswert im Markt profitieren, indem sie ihre Produkt-Performance mit wenigen Zusatzprüfungen oder der Schadstoffprüfung nach STANDARD 100 by OEKO-TEX® belegen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.hohenstein.de/CWA-Standard
sowie www.hohenstein.de/hql-community-masken.
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