Mit der Stammzellforschung wird große Hoffnung auf neue Therapieansätze verbunden – doch bisher sind erst wenige stammzellbasierte Behandlungen zugelassen. Die Erforschung und Zulassung von Therapien ist ein aufwendiger Prozess, der zum Wohle der Patienten strenger Regeln bedarf. Doch sind die bestehenden Gesetze dem Stand der Forschung angemessen und kompatibel mit der Praxis des „bench to bedside“-Prozesses, also der Überführung von Forschungsergebnissen aus dem Labor in die Behandlung von Patienten? Um diese Fragen zu untersuchen, hat das Stammzellnetzwerk.NRW bei Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger (Universität Bonn) und Prof. Dr. Ulrich M. Gassner (Universität Augsburg) zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die 2019 fertiggestellt wurden und die Basis des vorliegenden Bandes bilden.
Im ersten Teil analysiert Professor Spranger unter anderem die Regulierung der Forschung an humanen induzierten pluripotenten Stammzellen sowie das Translationsverbot des Stammzellgesetzes und beleuchtet das Zusammenspiel neuer Technologien der Genomeditierung (CRISPR/Cas9) mit den bestehenden Regelungen. Professor Gassner untersucht im zweiten Teil des Bandes Regelungsbedarfe bei der Überführung von Forschungsergebnissen in therapeutische und diagnostische Anwendungen. Dabei werden insbesondere die Erfordernisse einer Zulassung von Stammzelltherapeutika sowie der Erteilung von Herstellungsgenehmigungen diskutiert.
Der Band ist im Nomos-Verlag in der Reihe „Schriften zum Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht“ erschienen und ab sofort erhältlich.
Bibliographische Daten:
Gassner, Ulrich M. & Tade M. Spranger (2020): Stammzellen in Forschung und Therapie: Rechtsrahmen und Reformbedarf; Schriften zum Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht; Band 43; Nomos.
ISBN: 9783848768646
Das Stammzellnetzwerk.NRW bündelt die Aktivitäten der Stammzellforschung in NRW und vernetzt diese mit ethischer, rechts- und sozialwissenschaftlicher Begleitforschung. Seine Ziele sind neben der Stärkung des Forschungsstandortes NRW und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vor allem auch der Dialog mit der Öffentlichkeit. Das Stammzellnetzwerk.NRW wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
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