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Neue Restriktion im Umgang mit Diisocyanaten – FSK veröffentlicht neue Auflage seines REACHLeitfadens Diisocyanate

Die Betrachtung der Diisocyanate unter REACH ist abgeschlossen. Seit mehr als sechs Jahren haben nationale und europäische Behörden die Stoffgruppe untersucht und nach einer effizienten und sinnvollen Regelung gesucht, einen sicheren Umgang mit den Chemikalien zu gewährleisten. Nun ist es offiziell – Schulungen für alle Verwender werden verpflichtend. Die Details zum europäischen Verfahren hat der FSK mit der Neuauflage seines REACH-Leitfadens zu Diisocyanaten aufbereitet.

Der FSK (Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V.) hat seit Beginn der ersten Überlegungen der Behörden zu einer Beschränkung von Diisocyanaten den Prozess aktiv begleitet. Im Kontakt mit nationalen und internationalen Behörden und Verbänden konnten so relevante Daten und Informationen erarbeitet und ausgetauscht werden. Ziel war ein europaweit umfassender Arbeitsschutz mit zweckmäßigen und zuverlässigen Maßnahmen.

Die nun beschlossene Beschränkung sieht Schulungen für alle Verwender von Diisocyanaten vor. Die Chemikalien sind neben den Polyolen die Hauptkomponente für die Herstellung von Polyurethan. Der vielseitige, moderne und innovative Kunststoff ist in zahlreichen Alltagsgegenständen enthalten und nicht wegzudenken. Diisocyanate sind daher für eine ganze Branche unersetzlich. Wie sich die europäische Beschränkung nach der REACH-Verordnung künftig auswirkt, beschreibt der Leitfaden des FSK. Der Leitfaden – nunmehr in der dritten Auflage – gibt einen guten Überblick, über die Entwicklung und die kommenden Schulungen, die auch der FSK zukünftig anbieten wird.

Die aktuelle Auflage des REACH-Leifadens steht ausschließlich den FSK-Mitgliedern zur freien Verfügung. Informationen zum Beschränkungsverfahren sowie zu Schulungsinhalten finden Sie auf der Homepage des FSK unter https://www.fsk-vsv.de/reach/.

 

 

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