Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Toilettenpapier-Mythen auf dem Prüfstand

Mit den Hamsterkäufen der Corona-Krise hat das Alltagsprodukt Toilettenpapier eine nie gekannte öffentliche Aufmerksamkeit erhalten. Am 26. August 2020 feiern wir den Tag des Toilettenpapiers. Die Albaad Deutschland GmbH, Hersteller von feuchtem Toilettenpapier, möchte die Gelegenheit nutzen, um mit weitverbreiteten Toilettenpapier-Mythen aufzuräumen und einen Appell an die Verbraucher zu richten: In die Toilette gehören nur menschliche Ausscheidungen sowie einfaches und feuchtes Toilettenpapier. Vermeintliche Toilettenpapier-Alternativen wie Küchenrolle, Papiertaschentücher oder Kosmetik- und Babytücher sind nicht abwassersystemverträglich, deutlicher formuliert: damit droht der Kollaps im Kanal!

Mythos Nummer eins: Feuchtes Toilettenpapier löst Allergien aus!

„Das können wir für unsere Produkte grundsätzlich nachweisbar verneinen“, sagt Albaad Deutschland-Geschäftsführer Wolfgang Tenbusch. Die EU-Kosmetikverordnung schreibt für feuchtes Toilettenpapier eine Hautverträglichkeitsprüfung vor. Deshalb werden sämtliche Rohstoffe und Lotionen in standardisierten dermatologischen Tests auf ihre Hautverträglichkeit hin überprüft. Bei normal verträglichen Anwendern besteht kein Allergierisiko. Seit 2018 bietet die Albaad Deutschland GmbH sogar ein feuchtes Toilettenpapier an, das vom Deutschen Allergie- und Asthmabund e. V. (DAAB) getestet wurde und explizit vom DAAB empfohlen wird.

Mythos Nummer zwei: Feuchtes Toilettenpapier löst sich im Abwasserkanal nicht auf und verstopft Rohre und Pumpen! „Falsch“, sagt Wolfgang Tenbusch und erklärt: „Unser modernes feuchtes Toilettenpapier Hydrofine besteht aus Zellulose- und Viskosefasern“. Der Faserverbund ist so ausgesteuert, dass er beim Gebrauch seinen Zweck erfüllt und sich anschließend durch die Einwirkungen der Wasserverwirbelungen und -strömungen im Abwasserrohr in seine Faserbestandteile auflöst. Die Fasern sind biologisch abbaubar. Der Grund für Verstopfungen in der Kanalisation sind zumeist falsch entsorgte Baby- und Kosmetiktücher sowie Feuchttücher für die Haushaltsreinigung. Diese bestehen aus einem reißfesten Polymerverbund und müssen deshalb über den Hausmüll entsorgt werden.

Toilettenpapier-Mythos Nummer drei: Küchenpapier und Tempos tun es zur Not auch!

„Auf keinen Fall“, sagt Tenbusch. Das Material verhalte sich im Abwasserkanal ähnlich wie Baby- und Kosmetiktücher. Küchenkrepp ist saugfähig und nassfest, deshalb löst es sich im Wasser nicht auf. Dasselbe gilt für Papiertaschentücher. Daneben sollte man diese Papierprodukte schon allein deshalb nicht zweckentfremden, weil sie nicht für die Körperpflege und den Hautkontakt in sensiblen Regionen vorgesehen, getestet und zertifiziert sind. Kein Mythos aber ein häufiges Missverständnis rankt sich um die richtige Reihenfolge bei der Anwendung von feuchtem und trockenem Toilettenpapier. Hier gelte die Regel „erst trocken, dann feucht endreinigen“, erklärt Tenbusch.

Über die Albaad Deutschland GmbH

Die Albaad Deutschland GmbH ist ein Hersteller von Feuchttüchern. Das Unternehmen mit Sitz in Ochtrup im Münsterland beliefert zahlreiche internationale Einzelhandelsketten. Die Produkte für Kosmetik, Körperpflege, Hand- und Gesichtspflege sowie Babypflege werden aus Vlies gefertigt. Das Unternehmen gehört zur Albaad-Gruppe, gegründet 1986 in Israel. Stammsitz ist Tel Aviv. 2002 übernahm die Albaad-Gruppe die Feucht-Hygiene-Werk GmbH (FHW) in Ochtrup und gliederte diese als Albaad Deutschland GmbH ein. Die Gruppe hat weitere Niederlassungen in den USA, den Niederlanden und Polen. Heute beschäftigt Albaad Deutschland 470 Mitarbeiter auf einer Gesamtfläche von 44.000 Quadratmetern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Albaad Deutschland GmbH
Am Langenhorster Bahnhof 23
48607 Ochtrup
Telefon: +49 (2553) 9330-0
Telefax: +49 (2553) 9330-30
http://www.albaad.de

Ansprechpartner:
Carsten Hinnah
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (251) 62556120
E-Mail: hinnah@sputnik-agentur.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel