In der aktuellen Liste legte die Kommission unter anderem die Kanzerogenitätskategorie „krebserzeugend beim Menschen“ für 1,2-Dichlorpropan fest. Bei 1,2-Dichlorpropan handelt es sich um ein verbreitetes Lösungsmittel, das zum Reinigen eingesetzt und in der Umwelt nur schwer abgebaut wird. In Japan waren Drucker nach der Verwendung von 1,2-Dichlorpropan als Lösungsmittel an üblicherweise beim Menschen selten vorkommenden Gallengangskarzinomen erkrankt – obwohl diese im Tierexperiment nicht aufgetreten waren. Für beim Menschen krebserzeugende Stoffe kann kein gesundheitsbasierter Grenzwert definiert werden, aber eine diesbezügliche Einstufung hat weitreichende Konsequenzen für den praktischen Arbeitsschutz, die vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesarbeitsministeriums festgelegt werden.
Die Kommission befasste sich auch mit Gadolinium, einem zu den Seltenen Erden zählenden Metall. Als Bestandteil von Kontrastmitteln wird es in gebundener Form auch bei der Magnetresonanztomografie eingesetzt. Jüngst wurde das Auftreten von Vergiftungserscheinungen durch gadoliniumhaltige Kontrastmittel nach MRT-Untersuchungen diskutiert; konkrete Aussagen sind nach aktuellem Stand jedoch nicht möglich. Gadolinium wird über den Urin ausgeschieden und wurde bereits in Gewässern und teilweise auch im Trinkwasser nachgewiesen. Auch wenn die Datenlage derzeit noch unzureichend für die Festlegung eines Beurteilungswerts in Blut oder Urin ist, kann aus der bisherigen Zusammenstellung der Angaben zur Hintergrundbelastung der Allgemeinbevölkerung abgeschätzt werden, ob nach einer Kontrastmittelgabe eine deutlich erhöhte Gadolinium-Exposition vorliegt.
Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält neben den namensgebenden MAK-Werten – den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen – Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Sie weist außerdem die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem stellt sie Biologische Leit-Werte (BLW), Expositionsäquivalente für kanzerogene Arbeitsstoffe (EKA) sowie Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR) auf.
Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent darlegen. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2020 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.
Die jährlich erscheinenden MAK- und BAT-Werte-Listen sowie alle von der Kommission erarbeiteten Stoffbegründungen und Methodenbeschreibungen sind in der MAK-Collection auffindbar. Aktuell wird hierfür eine neue Plattform durch das ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften aufgebaut, um die wissenschaftliche Arbeit mit den Ergebnissen der Kommission zu erleichtern und weiterzuentwickeln. Die ersten Veröffentlichungen sind bereits auf der neuen Plattform erschienen.
Weiterführende Informationen
Eine detaillierte Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen der MAK- und BAT-Werte-Liste, den Zugang zu den Open-Access-Publikationen der MAK-Collection sowie weitere Informationen über die Arbeit der Senatskommission finden Sie unter:
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