Um im hektischen Praxisbetrieb die Arbeitsorganisation etwas zu entzerren, wird gern ein Vorrat an Rezepten an der Anmeldung deponiert. Eine gute Gelegenheit für Langfinger, in einem unbeobachteten Moment zuzugreifen.
Auch wenn der Arzt der Geschädigte ist, können ihm juristische Konsequenzen drohen, wenn er nicht nachweisen kann, dass er Vordrucke und Stempel sorgfältig aufbewahrt oder einer missbräuchlichen Verwendung, also beispielsweise Diebstahl, keinen Vorschub leistet. Das ist in der Musterberufsordnung- Ärzte sowie im Bundesmantelvertrag- Ärzte geregelt.
„Gelingt dem Arzt kein entsprechender Nachweis, können die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Disziplinarmaßnahmen, Regresszahlungen oder auch Schadensersatz drohen“, sagt Daniela Groove, Rechtsanwältin bei Ecovis in München. Auch die Landesärztekammern können beispielsweise Geldbußen verhängen. Wurden sogar unterschriebene Blankorezepte gestohlen, kann dies eine grobe Pflichtverletzung sein. „Hinzu kommt, dass auch die Krankenkassen entstandenen Schaden gegenüber dem Vertragsarzt geltend machen können, wenn ein Rezept später missbräuchlich verwendet wird“, sagt Groove.
So können sich Ärzte absichern
Von den Kassenärztlichen Vereinigungen wird empfohlen:
- Rezeptvordrucke und Arztstempel für Unbefugte unzugänglich und an unterschiedlichen Orten aufbewahren
- Betäubungsmittel-(BtM-)Rezepte unter Verschluss aufbewahren
- Das Manipulationsrisiko verringern und Namen des Arzneimittels und Dosierungen leserlich schreiben
- Rezepte niemals blanko unterzeichnen
- Rezepte unmittelbar unter der letzten Verordnung unterschreiben oder den Leerraum zur Unterschrift entwerten
- Ergänzungen und Änderungen auf Rezeptvordrucken mit Unterschrift und Datum versehen
- Die Mitarbeiter schulen
- Bei Hausbesuchen Formulare und Arztstempel nicht im Auto lassen
Was bei Diebstahl zu tun ist
Sollte es trotzdem zum Diebstahl kommen oder ein Verdacht auf einen Rezeptdiebstahl oder eine Rezeptfälschung vorliegen, sollte der Arzt
- den Sachverhalt dokumentieren,
- bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstatten,
- die Apothekerkammer, die Kassenärztliche Vereinigung und die Haftpflichtversicherung informieren,
- die Bundesopiumstelle schriftlich informieren, wenn BtM-Rezepte gestohlen wurden.
„Ärzte sollten sehr genau darauf achten, wie sie mit Vordrucken und Stempeln umgehen“, empfiehlt Groove.
Diebstahl von BtM-Rezepten
Wird ein Betäubungsmittel-(BtM-)Rezept gestohlen, ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte/die Bundesopiumstelle schriftlich mit der Nummer des Rezepts zu informieren.
Fax: 0228/207-59 85
E-Mail: btm-rezepte@bfarm.de
Daniela Groove, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht bei Ecovis in München
Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
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