„Die Coronavirus-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlossenen Maßnahmen führen auch in vielen Forschungsprojekten unvermeidlich zu Einschränkungen und Verzögerungen. Davon sind die eigentlichen Forschungsarbeiten betroffen, aber auch die in den Projekten Beschäftigten. Die DFG hat bereits früh erste Maßnahmen eingeleitet, um solche zeitlichen und finanziellen Auswirkungen abzufedern. Die kostenneutrale Verlängerung von Projekten gehört dazu ebenso wie Ausgleichs-, Überbrückungs- und Zusatzfinanzierungen oder die Verlängerung von Ausschreibungen, Stipendien und Anstellungsverträgen von Doktorandinnen und Doktoranden. Mit den neuen kostenwirksamen Maßnahmen geben wir unseren Geförderten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nun notwendige zusätzliche Sicherheit für den erfolgreichen Fortgang ihrer Arbeit“, sagte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker nach der Entscheidung des Hauptausschusses, die wegen der aktuellen Situation im schriftlichen Verfahren erfolgte.
Die jetzt beschlossene Finanzhilfe richtet sich zunächst an Projekte, deren Förderung zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2021 geendet hat oder enden wird und die in diesem Zeitraum wegen der Coronavirus-Pandemie ihre Arbeiten nicht fortsetzen konnten. Falls ihnen keine bewilligten Mittel mehr zur Verfügung stehen, können sie zusätzlich für drei Monate bis zu 80 Prozent der Mittel beantragen, die ihnen während der Förderung durchschnittlich für dieselbe Zeit bewilligt worden waren. Diese Regelung gilt für alle Sachbeihilfen, Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme und zahlreiche andere Verfahren der sogenannten Projektförderung und damit für den Großteil der mehr als 30 000 DFG-geförderten Projekte.
Bei den großen Forschungsverbünden können Sonderforschungsbereiche, deren jetzige Förderperiode zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 30. Juni 2021 endet und die keine Fortsetzung der Förderung beantragen können, eine pauschale Zusatzfinanzierung für drei Monate in Höhe von 80 Prozent der ursprünglich im Durchschnitt für diesen Zeitraum bewilligten Mittel erhalten. Graduiertenkollegs können die Vertragslaufzeit für ihre Doktorandinnen und Doktoranden in den Graduiertenkollegs über die Regellaufzeit von 36 Monaten hinaus auf bis zu 48 Monate verlängern. Falls die bewilligten Mittel hierfür nicht ausreichen, können pro Doktorandin oder Doktorand zusätzliche Mittel bis zu einem Umfang von drei Stellen- oder Stipendienmonatszahlungen beantragt werden. Bei Stipendiatinnen und Stipendiaten außerhalb der Forschungsverbünde und bei DFG-Fellows bestätigte der Hauptausschuss die bereits im März beschlossenen Maßnahmen, die unter anderem die Weiterzahlung von Stipendien für ebenfalls drei Monaten vorsehen.
In allen Projekten können überdies Stornierungskosten für Veranstaltungen, die aufgrund der Pandemie abgesagt werden müssen, nun als Projektausgaben angerechnet werden. Bei abgesagten Veranstaltungen, die bis zum Herbst 2021 nachgeholt werden, bleibt die ursprüngliche Bewilligungssumme erhalten und kann durch die Stornierungskosten ergänzt werden.
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