Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Politik setzt erste Signale für Messeneustart

Künftig sollen die Bundesländer darüber entscheiden, ab wann die Durchführung von Messen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt ist. Gleichzeitig werden Messen nicht mehr als Teil der Kategorie Großveranstaltungen betrachtet. Das ist Ergebnis der Vereinbarungen von Bundesregierung und Bundesländern am 06. Mai 2020.

Dazu der Geschäftsführer des AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft, Jörn Holtmeier: „Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Neustart der Messewirtschaft, denn Messen werden als Innovations- und Kooperationsplattformen für die Erholung der deutschen Wirtschaft kurz- und mittelfristig wichtige Impulse geben.“ Die deutschen Messeveranstalter und auch der AUMA stehen den zuständigen Behörden mit ihrer Expertise und Erfahrung in der Durchführung von Messen beratend zur Verfügung. Der AUMA hat bereits Vorschläge dazu ausgearbeitet, die auch hohe Anforderungen für Hygiene- und Abstandsregeln bei der Durchführung von Messen erfüllen. 

Ein wichtiges Signal für die Messen sei, so Jörn Holtmeier, auch die von den Ländern geplante schrittweise Öffnung der Hotel- und Gastronomiebetriebe. Entscheidend für den Erfolg von Messen im 2. Halbjahr sei dann auch die Öffnung der Grenzen und die Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Geschäftsreiseverkehrs.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AUMA – Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 24000-0
Telefax: +49 (30) 24000-330
http://www.auma.de

Ansprechpartner:
Harald Kötter
Geschäftsbereichsleiter, Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 24000-140
Fax: +49 (30) 24000-340
E-Mail: h.koetter@auma.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel