Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Belegausgabepflicht sorgt für Empörung

Seit dem 01.01.2020 gilt, dass jedem Kunden ein Kassenbon ausgehändigt werden muss. Die Regelung gehört zu dem ,,Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen” dazu. Das Gesetz wurde 2016 verabschiedet und soll der Steuerhinterziehung entgegen wirken. Vor allem bei den Bäckereien sorgt die Belegausgabepflicht für Unverständnis und Empörung.

Bonpflicht trifft auf Unmut

Leidtragende wehren sich mit Hetze gegen den Staat und die Finanzämter. Selbst in den sozialen Netzwerken ist die Hetzjagd gegen die Behörden groß. Die Belegausgabepflicht sorgt für eine Menge Unmut. Vor allem die Bäckereien sehen es nicht ein, für jedes kleine Gebäck, einen Bon auszustellen. Dabei ist das neue Gesetz schon lange kein Geheimnis mehr. Seit dem Jahr 2016 weiß der Handel von der angekündigten Bonpflicht. Sie hatten demnach genügend Zeit, um nach geeigneten Lösungen zu suchen, anstatt darauf zu hoffen, von der Regelung verschont zu bleiben.

PosBill bietet erstklassige Lösung

Die Firma PosBill bietet vor allem kleinen und mittelständigen Unternehmen komplette Lösungen rund um den Point of Sale an. Deren Ziel ist es, allen gesetzlichen Veränderungen nachzukommen und erstklassige Lösungen bereitzustellen, die zudem eine schnelle und einfache Umrüstung garantieren.

Dazu gehört eine Windows-, und eine Androidbasierte Kassensoftware, die den Anforderungen der Zeit entspricht und verschiedene Thermodruck-Anbindungsmöglichkeiten garantiert, welche die Bonpflicht abdecken.

Insbesondere bei Bäckereien und Konditoreien glänzt die Kassensoftware mit bedeutender Funktionalität und einer Vielzahl an ausgefallenen Features.

Kein Entkommen
Jedes Jahr werden mehrere Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Mit der Belegausgabepflicht soll der Steuerbetrug eingeschränkt werden. Somit musste der entscheidende Schritt von den Behörden vorgenommen werden, da bisherige Vorkehrungen keine Wirkung gezeigt haben.

Die Belegausgabepflicht ist erst der Auftakt zum ,,Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen”. Zum vierten Quartal des Jahres ist es gesetzlich vorgeschrieben, jedes elektronische Kassensystem mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Mit dieser Vorkehrung ist eine Manipulation der Kasse nahezu ausgeschlossen.

All-in-One-Lösung

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, findet bei der Firma PosBill die Antwort: Eine originelle Plug-and-Play-Drucker-Lösung mit integrierter TSE, die allen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit entspricht und dem Kunden eine einfache Verknüpfung von Kasse und TSE ermöglicht. Der Drucker deckt nicht nur die Belegausgabepflicht ab, sondern auch die Pflicht der technischen Sicherheitseinrichtung. Die TSE ist direkt als physischer Baustein in dem Zentrum des Bondruckers verbaut. Als Alternative kann auch ein anderer Belegdrucker erworben werden und dazu eine seperate TSE der bdr. Infolgedessen ist der Kunde bestens für das Jahr 2020 und die Kontrollen des Finanzamtes vorbereitet.

 

Über die PosBill GmbH

Sie möchten keine endlosen Produktbeschreibungen, sondern PosBill® Kassensysteme einfach – unverbindlich & kostenlos – auf Herz und Nieren testen? Ein Klick auf Download unter http://www.posbill.com genügt… nicht ganz – Sie müssen anschließend noch selbst entscheiden, ob Ihnen das was Sie getestet haben auch gefällt.

Die PosBill GmbH mit Sitz in Kehlbach wurde vor 20 Jahren gegründet. Das Unternehmen ist spezialisiert auf innovative Lösungen in den Bereichen Kassensoftware und Kassensysteme für Gastronomie und Einzelhandel sowie Hotelsoftware. Die Geschäftsleitung liegt bei Herrn Udo Finkbeiner.

Unternehmensgeschichte

Angefangen hat das Unternehmen 1993 in Boppard mit dem Entwickeln von Hotelsoftware, 1995 kam dann die Kassensoftware hinzu. Bereits 1999 wurden die ersten mobilen Kassen ausgeliefert. Bahnbrechend war die 2005 entwickelte ResiGo Hotelsoftware, die in acht Sprachen verfügbar ist. 2007 dann war das Jahr der PosBill Kassensoftware. Sowohl ResiGo als auch PosBill wurden entwickelt unter dem Aspekt, dass die Produkte ganz einfach zu installieren und selbsterklärend sein sollten. Ebenso stand die Multilinguilität im Vordergrund. „Moderne Kassensysteme steigern den Umsatz, reduzieren die Personalkosten und liefern detaillierte Daten für ein effektives Controlling.“ 2008 wurde PosBill für die Schweiz optimiert mit der dort üblichen Rappenrundung. Im gleichen Jahr wurden auch erstmals Kunden in zwanzig Ländern auf allen Kontinenten mit den Produkten erreicht. PosBill für den Handel kam 2009 zum Produktportfolio hinzu. Mit dem Umzug nach Kehlbach 2009 konnten wesentlich größere Büroräume und Lagerkapazitäten geschaffen werden. Das stetige Wachstum zeigte sich 2010, als mittlerweile Kunden in über 30 Ländern weltweit erreicht werden konnten, und mit dem 100. Kassenhändler als Wiederverkäufer in Deutschland eine magische Zahlengrenze überschritten wurde. In diesem Jahr kam es auch zum Launch des Reseller-Shops ( www.myposshop.com ). 2011 wurde das Niederländische als neue Sprache bei PosBill hinzugefügt, der Verkauf der Systeme dort findet über neue lokale Händler statt. Ebenfalls 2011 erfolgte der Einstieg in den Bereich Ticketing/Eventmanagement. Gleichzeitig wurde durch einen weiteren Umbau mehr Lagerkapazität geschaffen, um dem höheren Versandvolumen gerecht zu werden und alle Bundles selbst in ausreichender Stückzahl vorrätig halten zu können. 2012 wurden sowohl Französisch als auch Türkisch als weitere Sprachen bei PosBill aufgenommen.

Weblinks

ResiGo Hotelsoftware


http://www.posbill.com
Udo Finkbeiner, Geschäftsführer
PosBill GmbH
Brunnengasse 4
56355 Kehlbach
Email: sales@resigo.com
Tel. + 49 6776 959 1000

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

PosBill GmbH
Brunnengasse 4
56355 Kehlbach
Telefon: +49 (6776) 9591000
Telefax: +49 (721) 151248755
http://www.posbill.com

Ansprechpartner:
Udo Finkbeiner
Geschäftsführer
Telefon: +49 (6776) 9591000
Fax: +49 3221 10899 1715
E-Mail: sales@resigo.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel