In welchen Fällen besteht für KWK-Anlagenbetreiber eine Pflicht zur förmlichen Anmeldung einer Stromsteuerbefreiung? Gilt diese Pflicht auch für alte KWK-Anlagen und kleine BHKW-Anlagen?
Das BHKW-Infozentrum hat einige Praxisfälle zur Pflicht einer förmlichen Anmeldung einer Stromsteuerbefreiung dargestellt, um Betreiber von Stromerzeugungs-Anlagen für die vielen problematischen Fragestellungen zu sensibilisieren.
Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Mitte/Ende Oktober 2019 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2019/2020" zur Verfügung stehen.
Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".
Drei redaktionell aus mehr als 100.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.
Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.
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