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Administration von BHKW-Anlagen nach neuem KWKG und Stromsteuergesetz

Das KWK-Gesetz 2020 und das Energie- und Stromsteuergesetz 2019 enthalten wieder einige Veränderungen, die auch für die Administration von BHKW-Anlagen wichtig sind. Hierzu zählt u. a. die Anmeldung zur Stromsteuer-Befreiung für KWK-Anlagen über 50 kW elektrischer Leistung, die auch alle Bestandsanlagen betrifft.

Im Rahmen des bereits mehrmals ausgebuchten Intensivseminars „Administration bei Anmeldung und Betrieb von KWK-Anlagen“ wird zuerst ein kurzer Überblick über die allgemeinen und die Administration betreffenden gesetzlichen Regelungen gegeben. Da diese Übersicht nur eine kurze Wiederholung der gesetzlichen Regelungen darstellt, sind beim Teilnehmenden bereits existierende ausreichende Fachkenntnisse der relevanten Gesetze für das Verständnis sehr hilfreich.
Der Fokus des Seminars liegt auf den administrativen Regelungen. Neben der grundsätzlichen Vorgehensweise wird ganz konkret das Ausfüllen von Formularen besprochen. Teilweise werden problematischere Teile des Formulars angesprochen – vereinzelt werden auch die Formulare komplett durchgesprochen.

Verlieren Sie Ihre Angst vor der Bürokratie und vermeiden Sie teure Fehler rund um den Betrieb von KWK-Anlagen. Zwei Rechtsanwälte der Sozietät Becker Büttner Held und ein Fachplaner von BHKW-Consult werden konkret und praxisnah die Administration von KWK-Anlagen darlegen.

Breites Feld an administrativen Themenfeldern

Themenfelder des zweitägigen Seminars sind insbesondere das KWK-Gesetz, die EEG-Umlage und das Energie- und Stromsteuergesetz. Dabei werden auch die geplanten Veränderungen des KWK-Gesetzes (KWKG 2020) und die aktuellen Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz vom Juli 2019, die auch für Bestandsanlagen anzuwenden sind, thematisiert. Aber auch gesetzliche und verwaltungsrechtliche Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes, der Marktstammdatenregisterverordnung, der Energiesteuer-Transparenzverordnung, des Messstellenbetriebsgesetzes und des Mieterstromgesetzes werden besprochen. Thematisch abgerundet werden die zwei Seminartage durch Hinweise bei der Administration des Strom- und Gasanschlusses, der Abgas-Führung sowie technische Vorgaben wie z. B. VDI-Normen beim Betrieb der KWK-Anlage.

Administrations-Seminar in Köln und Leipzig

Im Frühjahr 2020 werden zwei Administrations-Seminare angeboten. Diese finden am 21./22. Januar 2020 in Köln und am 03./04. März 2020 in Leipzig statt.

Außerdem wird im Frühjahr 2020 noch der Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber“ am 28./29. Januar 2020 in Münster sowie ein Intensivseminar zum Thema „Energie- und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagenbetreiber“ angeboten.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Mitte/Ende Oktober 2019 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2019/2020" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 100.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

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