Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Neues Energie- und Stromsteuergesetz

Das ganztägige Seminar wendet sich vor allem an Betreiber und Planer von KWK-Anlage, beinhaltet aber in Bezug auf das Stromsteuergesetz auch die Regelungen für PV-Anlagenbetreiber. Besonders in den Fokus rücken die Neuregelungen des Stromsteuergesetzes bei der Erlaubnis zur Gewährung der Stromsteuerbefreiung. Die entsprechenden Anträge sollten unbedingt bis Ende des Jahres bei dem zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.

Inzwischen scheint sich nach Aussagen einiger Hauptzollämter und den Erklärungen zu den entsprechenden Formularen herauszukristallisieren, dass lediglich KWK-Anlagen, deren elektrische Bruttoleistung bis 50 kW beträgt, von der förmlichen Erlaubnis für eine Stromsteuerbefreiung befreit sind. Weitere wichtige und neue Themen stellen die pauschalierte Stromsteuerbefreiung bei der Nutzung von Strom für den Kraftwerks-Eigenbedarf sowie die Versorgererlaubnis dar.

Das Energie- und Stromsteuerseminar findet am 04. Dezember 2019 in Koblenz statt.


Referentenentwurf zum KWKG 2020

Außerdem wurde seit wenigen Tagen der Referenten-Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes publiziert. Die wichtigsten geplanten Veränderungen hat das BHKW-Infozentrum in dem Beitrag „KWKG-Novelle – Referentenentwurf zum KWKG 2020 liegt vor“ zusammengestellt.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Mitte/Ende Oktober 2019 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2019/2020" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 100.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Eliz Hadiye Camlice
Veranstaltungen / Marketing
Telefon: +49 (7222) 9686-7317
Fax: +49 (7222) 9686-7319
E-Mail: eliz.camlice@bhkw-infozentrum.de
Markus Gailfuß
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel