Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Wie ernst ist die Lage in München?

Auch in Städten mit ausgereifter Versorgungs-Infrastruktur kommt es zu Zusammenbrüchen des Stromnetzes. Wie viele davon gibt es innerhalb eines Jahres im Großraum München? Wie lange dauern sie jeweils? Und welche Schäden entstehen – speziell beim IT-Betrieb örtlicher Unternehmen? Im Auftrag von APC suchte Dr. Dietmar Müller Antworten auf diese Fragen, und er fasste seine Erkenntnisse zum Sinn einer USV in einem Report zusammen.

Stromausfälle häufiger als vermutet – auch im Großraum München

Stromunterbrechungen kommen in Deutschland häufiger vor, als viele vermuten – im Schnitt dauern sie rund 15 Minuten. Alle paar Tage kommt es zu vergleichsweise gravierenden Stromausfällen. Auch in München und Umgebung gehen immer wieder die Lichter aus. Alleine von Januar bis August 2019 ereigneten sich in Oberbayern rund 20 größere Zwischenfälle mit Ausfallzeiten zwischen einer und 24 Stunden.

Schäden in der Regel gravierend

Aber auch schon kleinere Ausfälle haben mitunter schwerwiegende Folgen. Während sie in privaten Haushalten nur geringe Schäden verursachen, können sie für kleine Rechenzentren und Serveranlagen in mittelständischen Betrieben, Banken und Behörden zum echten Problem werden. Im Juni 2019 beispielsweise führte ein Stromausfall in der Katholischen Universität Eichstätt zu einem Schaden von rund 50.000 Euro im IT-Bereich.

Stromausfall ist nicht gleich Stromausfall

Neben dem Komplettausfall des Stroms gilt es auch Spannungseinbruch oder Unterspannung, Spannungsanstieg oder Überspannung, Verzerrung der Wellenform sowie Spannungs- und Frequenzschwankungen zu meistern.

Oft reichen auch einige Millisekunden ohne Strom – und schon stehen viele Maschinen aus Sicherheitsgründen still. Im vorliegenden Report listet Dr. Müller solche und andere Kostenarten, die laut des Verbandes Bitkom als Folge eines Stromausfalls entstehen können.

Schutzmaßnahme USV – Tipps zur Auswahl

Die Vorbereitung auf einen Krisenfall kostet Geld, ist aber betriebswirtschaftlich höchst sinnvoll. Der Bitkom rät auch Mittelständlern dringend zu technischen Schutzmaßnahmen, selbst wenn sie nur über vergleichsweise klein dimensionierte Server-Anlagen verfügen. Bei der Auswahl gilt es mehrere Kriterien zu beachten, die der Report gestaffelt nach Ansprüchen listet – und anhand der Lösungen von APC erklärt.

Report als kostenfreier Download erhältlich

Interessenten können den Report kostenfrei herunterladen – über die Spezial-Website des IT-Dienstleisters und APC-Partners RECOS SYSTEM SOLUTIONS GmbH: http://bit.ly/recos-stromausfall

Über die RECOS SYSTEM SOLUTIONS GmbH

Die RECOS SYSTEM SOLUTIONS GmbH wurde im Januar 2013 als Tochterunternehmen der Dr. Richtmann & Eder AG gegründet und baut damit auf einen Erfahrungsschatz seit 1973 auf. RECOS bietet Consulting, Sevices und Support – unter anderem in den Bereichen Server und Storage, Clients, Netzwerk oder WLAN. Das Unternehmen unterstützt Kunden beim Planen und Einführen neuer Soft- und Hardware.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

RECOS SYSTEM SOLUTIONS GmbH
Olschewskibogen 18
80935 München
Telefon: +49 (89) 354870
Telefax: +49 (89) 35487290
https://www.recos.de

Ansprechpartner:
Raoul Alp
Geschäftsführer
Telefon: +49 (89) 35487-0
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel