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Bundesregierung muss Datenschutz-Knowhow fördern statt schwächen

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. appelliert an die Bundesregierung, das Datenschutz-Knowhow in Deutschland nicht durch eine weitere Aufweichung der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte (DSB) zu verspielen. Die in Deutschland verankerte Benennungspflicht für DSB sichere der Wirtschaft ein hohes Datenschutz-Niveau, für das sie international Anerkennung erhalte und wettbewerbsfähiger werde. „Ohne datenschutzrechtliche Kompetenz droht den Unternehmen ein Verlust an Ansehen und Vertrauen von Kunden und Partnern“, erklärte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing am Mittwoch nach dem Digitalgipfel in Dortmund. „Das deutsche DSB-Modell ist weltweit zu einem Markenzeichen geworden.“

Er kritisierte, unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus gebe es Bestrebungen insbesondere aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Benennungspflicht weiter aufzuweichen oder ganz abzuschaffen. Aber ohne Datenschutzbeauftragte kämen auf die Verantwortlichen in Unternehmen kaum zu bewältigende Anforderungen aus der DSGVO und damit viel mehr Bürokratie zu. „Da sind Chaos und Fehler vorprogrammiert und damit auch hohe Bußgelder und Haftungsrisiken“, sagte Spaeing. Von Bürokratie könnten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen im Zuge der für Mai 2020 erwarteten Evaluierung der DSGVO auch anders entlastet werden, etwa durch erhebliche Vereinfachungen bei den Pflichten. Hier hat der BvD bereits Vorschläge vorgelegt.

Spaeing betonte, der Bürokratieabbau werde stets nur für die Wirtschaft als Argument angeführt. Die Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte in Verwaltung und Behörden stehe jedoch nicht zur Debatte. „Das zeigt, dass es gar nicht um Bürokratieabbau geht, sondern um einen Freifahrschein vor allem für digitale Geschäftsmodelle. Aber die Anforderungen der DSGVO bleiben, auch wenn die Politik vermeintlich finanzielle Geschenke an die Unternehmen verteilt.“

Erst kürzlich hatte der Bundesrat der Anhebung der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen von zehn auf 20 Mitarbeitern zugestimmt, die überwiegend mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte jüngst jedoch auf dem BvD-Behördentag in Nürnberg an, im Zuge der DSGVO-Evaluation für weitere Erleichterungen für die deutsche Wirtschaft beim Datenschutz einzutreten.
 
Deutschland übernimmt in der zweiten Jahreshälfte 2020 die EU-Ratspräsidentschaft. Dabei geht es auch um die Auswirkungen der Evaluation auf die DSGVO. Der BvD wird sich unter anderem über den europäischen Dachverband European Federation of Data Protection Officers (EFDPO) für die Verbesserung der Regelungen bei einem gleichzeitig starken Datenschutz im Zuge der DSGVO-Evaluierung einsetzen.

Spaeing betonte: „In anderen EU-Ländern schaut man mit Anerkennung auf das Datenschutz-Niveau in Deutschland. Sollte die Benennungspflicht weiter abgeschwächt oder gar abgeschafft werden, treibt die Bundesregierung Deutschland immer weiter in die digitale Rückständigkeit. Stattdessen sollten sie die Unternehmen beim Aufbau ihrer Digitalkompetenz – mit Datenschutz – fördern. Dazu bietet sich ein renommiertes Datenschutz-Gütesiegel an, das mindestens EU-weit Geltung hat “

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